Frage: Betriebsübergang während des EU

Hallo Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich im 3. Jahr meines EU. Mein Arbeitsplatz wurde vor dem EU durch eine EU-Vertretung für vorerst ein Jahr besetzt. Nun wurde mir durch einen Brief mitgeteilt, dass der Betriebsteil (Logistikzentrum) an einen Dritten übergeben wird §613 a BGB. Die Firmenhauptsitz bleib bestehen. Nach "Aussagen" der Kollegen, soll meine EU-Vertretung ebenfalls übernommen werden! Ist dies so in Ordnung obwohl nur eine Arbeitsstelle vorhanden ist? Wie verhält man sich am Besten in so einem Fall zumal meine Mann im gleichen Betrieb arbeitet und wir doppelt bestraft sind. Der "neue Arbeitgeber" wird künftig 30% weniger Lohn bezalhlen wollen. Wir sind etwas verunsichert und würden uns freuen über eine kleine Hilfestellung. Vielen Dank P.S. In unserem Betrieb besteht ein sogenanntes Rationalisieungsschutzabkommen.

Mitglied inaktiv - 28.05.2001, 08:39



Antwort auf: Betriebsübergang während des EU

Hallo, ich kann das problem nicht sehen. Sie haben nach dem EU einen Anspruch auf Ihren alten Arbeitsplatz oder etwas vergleichbaren. Wenn der AG ´weitere AN einstellt, kann das auf keinen Fall Ihr Problem sein. Daran ändert auch der Betriebswechsel nichts. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2001