Frage: Betreuungsunterhalt

Ich lebe mit meinem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft und wir bekommen demnächst unser erstes Kind. Ich werde 2 Jahre Elternzeit nehmen und er wird normal weiterarbeiten. Im ersten Jahr bekomme ich Elterngeld (ca 900 EUR), da ich vor meinem Mutterschutz/Elternzeit voll berufstätig war, danach wohl nichts mehr außer dem Kindergeld. Oder? Kann mir mein Partner Betreuungsunterhalt zahlen und das wiederum steuerlich absetzen? Was sind die Voraussetzungen dafür und in welcher Höhe darf das maximal sein? Er verdient an die 1900 EUR netto im Monat. Danke

Mitglied inaktiv - 27.09.2007, 17:31



Antwort auf: Betreuungsunterhalt

Hallo, ja, Sie erhalten KG u EG, weiteres bestimmt sich nach dem Verdienst des KVs. Die steuerliche Frage bitte bei unserem Steuerberater stellen-der ist da der Fachmann! Liebe grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2007