Frage: Besuchrecht einschränken

Hallo, ich habe seit einiger Zeit Probleme mit meinem Ex-Mann, mit dem ich zwei kleine Kinder (6 und 3)habe und wir gemeinsames Sorgerecht haben. Er ist schon lange Alkoholiker und mittlerweile trinkt er jeden Tag so viel, dass ich Angst habe, die Kinder zu ihm zu geben, außerdem umgibt er sich auch mit sehr zwielichtigen Personen, und ich habe sehr arge Ängste, dass mit den Kindern etwas passiert. Ich habe ihn auch schon dabei erwischt, dass er volltrunken war, als er die Kinder übers Wochenende hatte. Meine Frage, habe ich Chancen, dass Besuchsrecht einzuschränken, damit nichts passiert oder muß es erst soweit kommen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da das nächste WE wieder seins wäre.

Mitglied inaktiv - 04.10.2004, 22:04



Antwort auf: Besuchrecht einschränken

Hallo, Sie können das Besuchsrecht gerichtlich (hingehen und zum Protokoll erklären) einschränken lassen, wenn Sie Beweise haben. Ohne werden Sie dies nicht durchsetzen können. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2004