Frage: Beihilfeanspruch

Hallo Frau Bader, ich bin Bundesbeamtin und habe somit einen Beihilfeanspruch und bin zur Hälfte privat krankenversichert. Meine Frage, da ich für 3 Jahre in Elternzeit gehen möchte und für ein Jahr bzw. 10 Monate Elterngeld beziehe, ob mein Anspruch auf Beihilfe ausgesetzt werden kann und ich somit bei meinem Mann gesetzlich versichert werden kann. Nach Anfrage bei der gesetzlichen Krankenversicherung nehmen diese mich nur auf, wenn kein Anspruch auf Beilhilfe besteht. Da ich nach den 10 Monaten Elterngeld keine Dienstbezüge oder Einkommen haben werde, könnte ich mir die private Krankenversicherung gar nicht leisten. Daher meine Frage, ob ich den Anspruch auf Beilhilfe aussetzen lassen kann ??? Viele Grüße Emma

Mitglied inaktiv - 13.01.2011, 14:15



Antwort auf: Beihilfeanspruch

Hallo, sorry - nicht mein Fachgebiet. Kommt wohl auch aufs Bundesland an. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2011



Antwort auf: Beihilfeanspruch

Bin Beamtin in RLP. Wüsste aber nicht, wie man von der Beihilfe "aussetzen" kann. Ich kenn es nur, dass man als PKV-Versicherte eben die Beiträge während der Elternzeit selbst leisten muss. Zum Glück ändert sich die Höhe des Beihilfe-Anspruches mit dem 2. Kind. Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 13.01.2011, 17:57



Antwort auf: Beihilfeanspruch

Nein, dass geht nicht. Du kannst deinen Beamtenstatus, welcher den Beihilfeanspruch mit sich bringt, nicht für eine bestimmte Zeit "an den Nagel hängen". Hierzu aber noch dies: http://www.gesetze-im-internet.de/muscheltzv/BJNR032010009.html und dort § 9. LG

Mitglied inaktiv - 14.01.2011, 21:38