Frage: Befristung

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 5. SSW und befristet angestellt mit einem Sachgrund (nämlich der, dass ich für eine Kollegin eingestellt bin, die lange krank ist, bis März 2020). Der Vertrag endet am 31.07.2019. Nun wird wiederum eine Kollegin aus der Elternzeit VORZEITIG wiederkommen (sie hat einen unbefristeten Vertrag und kommt im Mai zurück). Die Kollegin, die für sie eingestellt war, war schon vor mir da und ist ohne Sachgrund befristet bis 31.12.19 eingestellt. Fakt ist - wir sind nun zu viele und einer muss gehen. Kann jetzt mein Vertrag auslaufen, obwohl der Sachgrund, für den ich eingestellt bin, ja nicht weggefallen ist - denn die Kollegin für die ICH eingestellt wurde, ist ja immer noch krank und kommt wahrscheinlich erst im März 2020 wieder. Hab ich irgendwelche Ansprüche, dass mein Vertrag verlängert wird, zumindest so lange, wie mein Sachgrund auch weg ist? Vielen Dank!! Viele Grüße Sonja

von Sonja1 am 18.03.2019, 16:22



Antwort auf: Befristung

Hallo, Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG kann in einem zusätzlichen, aber vorübergehenden Arbeitskräftebedarf ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegen. Das ist also nicht an eine Person gebunden. Dann gibt es keine gesetzliche Höchstdauer. Einen Anspruch auf Verlängerung kann ich nicht sehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2019



Antwort auf: Befristung

Meiner Meinung nach muss der AG deinen befristeten Vertrag nicht verlängern.

Mitglied inaktiv - 18.03.2019, 16:45



Antwort auf: Befristung

Nein, muss er nicht. Eine Befristung unterliegt bestimmten Voraussetzungen, um eine Kettenbefristung zu verhindern. Der Umkehrschluss "solange der Sachgrund vorhanden ist, muss die Befristung auch verlängert werden" gilt deswegen aber nicht. Der Vertrag wird auslaufen ohne Rechtsanspruch auf Verlängerung.

von cube am 18.03.2019, 18:34



Antwort auf: Befristung

klingt hart, ist aber so. denn wenn der AG eine andre kollegin umfristet oder für die kranke einsetzt, ist das für ihn damit gelöst. aber anspruch dass du verlängert wirst hast du nicht.

von mellomania am 18.03.2019, 19:22



Antwort auf: Befristung

Ja leider ist es so, dass dein Vertrag einfach auslaufen kann. Die Schwangerschaft wird daran gar nix ändern. Du kannst ja auch nicht wissen, ob die kollegin , die du vertrittst, nicht früher kommt.

Mitglied inaktiv - 19.03.2019, 08:12