Frage: Bankbürgschaft

Hallo, habe da nochmal eine Frage. Es geht um eine Bankbürschaft die ich anstelle einer Mietkaution abgeschlossen habe. Diese Bürgschaft läuft seit Herbst 2001. Im April 2002 bin ich durch Trennung von meinem Noch-Mann dort ausgezoge, zum 15.5.2002 hatte mein Ex dann Nachmieter. Die Vermieter wollten eigentlich noch Dinge reparieren, die mein Ex dort fabriziert hat. Der letzte Kontakt ist jedoch schon lange her (ca. Juni/Juli 2002), danach habe ich nichts mehr gehört. Ich möchte jedoch nicht "die Pferde scheu machen", aber mich würde interessieren, ob die Vermieterin jetzt noch Ansprüche stellen kann??? Da ich ja jeden Monat auch für diese Bürgschaft etwa 3 Euro an die Bank zahlen muss, find ich das nicht gut was die Vermieter da tun.... Vielen Dank. MfG, targajoe

Mitglied inaktiv - 06.03.2003, 10:22



Antwort auf: Bankbürgschaft

Halo, tut mir leid, aber das hat nichts mit dem Thema r-u-b zu tun. Bitte lesen Sie die Hinweise. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2003