Hallo,ich arbeite in einer Kindergrippe im Minijob und habe einen unbefristeten Vertrag.Da ich schwanger bin wurde vor zwei Monaten ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Mein Arbeitgeber rief mich gestern an und teilte mir mit das unsere Küchenkraft drei Tage Urlaub machen möchte und das ich ihre Vertretung übernehmen muss.Muss ich das wirklich? Liebe Grüße
von liebedrei am 11.12.2015, 05:45