Frage: azubi

Sehr geehrte Frau Bader, Hätte damals eine frage,bin momentan noch in der Ausbildung hätte eigentlich an 4.7.2006 Abschluss Prüfung gehabt,da ich schwanger geworden bin und Zwillinge erwarte (28ssw)kann ich nicht an der Prüfung teil nehmen da ich ein Arbeitsverbot von artz habe.Nun hatte ich mit meine Chefin besprochen das ich 6 Monate nach hole,aber nur 2-3 tage die Woche halbtags arbeite,nun will sie das nicht mehr und möchte das ich die ganze Woche arbeiten kommen soll von morgens bis arbens,nun weiss ich nicht wie ich das mit zwei kleine Babys machen soll,habe ich Eggen welche rechte?Bitte um Antwort.Danke!

Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 17:04



Antwort auf: azubi

Hallo, Ihr Problem ist doch, dass Sie mit der Schule/ Aufsichtsbehörde abklären müssen, welche Voraussetzungen für die Prüfung gegeben sein müssen. Wenn Sie halbe Tage arbeiten, wird das doch nicht als praktische Arbeitszeit ausreichen. Also: Nicht die AG ist wichtig, socndern der Klassenlehrer/ Schulleiter/ Sachbearbeiter in der Aufsichtsbehörde. Lieber etwas länger zu Hause bleiben und dann die Sache durchziehen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2006



Antwort auf: azubi

Hallo, ich habe auch ein Beschäftigungsverbot vom Arzt erteilt bekommen, durfte aber trotzdem an der schriftl. Prüfung am 09./10. Mai teilnehmen. Nun habe ich morgen praktische Prüfung und bin im Mutterschutz. Geht auch! Also unsere IHK hat uns gesagt, du kannst an der Prüfung teilnehmen, solange du keinen Krankenschein hast!!! Ein Beschäftigungsverbot (individuelles) ist ja kein Krankenschein in dem Sinne, sondern ein Attest, dass deine Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, zum Schutze des Kindes. Gut, es kommt natürlich auch drauf an, was für einen Beruf du lernst und was du an deiner Prüfung machen musst. Aber ruf doch mal schnell bei der IHK an, dann bleibt dir der ganzen Stress mit dem Betrieb erspart, weil den hatte ich auch zur genüge! Wäre doch toll, wenn du die Ausbildung abschließen könntest, bevor deine Zwillis kommen oder? Also wie gesagt, versuche es, ich darf an der Prüfung trotz Beschäftigungsverbot und nun Mutterschutz teilnehmen! Viel Glück!

Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 22:48