Frage: Auslandsreise während BV

Liebe Frau Bader, seit Kurzem bin ich durch meine Frauenärztin im individuellen BV. Mein Mann und ich würden gerne seine Familie im Ausland besuchen, die Flugzeit beträgt circa 4 h. Es geht in keinem Fall um eine Erlebnisreise oder etwas in der Art, sondern lediglich um einen erholsamen Familienbesuch. Muss ich bezüglich BV irgendetwas beachten? Vielen Dank und liebe Grüße

von DortmundLady124 am 28.12.2018, 14:01



Antwort auf: Auslandsreise während BV

Hallo, zum einen brauchen Sie auf jeden Fall ein Attest vom Frauenarzt, dass dies unbedenklich ist. Zum anderen müssen Sie es auch mit dem Arbeitgeber abklären, denn alleine bei einem Beschäftigungsverbot könnte dieser Sie umsetzen. dieses jedoch praktisch nicht machbar, wenn Sie sich im Ausland befinden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.01.2019



Antwort auf: Auslandsreise während BV

Ja, Du musst Urlaub nehmen.

von Sternenschnuppe am 28.12.2018, 14:40



Antwort auf: Auslandsreise während BV

Ich bin nicht der Meinung, dass du Urlaub nehmen musst. Aber du solltest vor der Buchung den Rat der Frauenärztin einholen, und falls Sie der Reise zustimmt, von ihr eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen. Dann musst du deinen AG von der Reise informieren, weil du ja in der Zeit vermutlich nicht erreichbar sein wirst (z.B. für Auskünfte, etc.). Ein ärztliches BV setzt ja voraus, dass erhebliche Schwangerschaftsbeschwerden oder solche Risiken vorliegen, die dir das Weiterarbeiten nicht möglich machen. Dann ist es aber fraglich, ob eine Flugreise von 4 Stunden (plus Transfer, plus Wartezeiten am Flughafen) verantwortbar ist. Und was wäre, wenn in der Zwischenzeit die Beschwerden verschwinden, so dass du wieder deine Tätigkeit aufnehmen kannst?

Mitglied inaktiv - 28.12.2018, 16:09



Antwort auf: Auslandsreise während BV

Urlaub einholen und vom Arzt das OK holen. Alleine deshalb weil der Arzt das individuelle BV ja nicht rein aus Spaß ausgestellt hat sondern weil deine Gesundheit oder die des Kindes massiv gefährdet wäre. Urlaub deshalb weil ja es ja sein kann das wider Erwartung der AG eine Tätigkeit findet die das individuelle BV des Arztes aufheben würde. Da du nicht krank geschrieben bist, kann das durchaus passieren. Genau deshalb muss man in einem BV, egal ob vom Arzt ausgestellt oder vom AG, jederzeit arbeitsfähig sein oder es sonst entsprechend melden.

von Felica am 28.12.2018, 16:42



Antwort auf: Auslandsreise während BV

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten, Ihr habt mir damit schon mal geholfen. Ist das jedoch gesetzlich festgelegt, also kann man das irgendwo schwarz auf weiß nachlesen? Zum Beispiel, dass ich dafür Urlaub nehmen muss oder woher hast du dieses Wissen, Felica? Das mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung macht natürlich Sinn, aber ist dies auch gesetzlich irgendwo verankert?

von DortmundLady124 am 28.12.2018, 18:30



Antwort auf: Auslandsreise während BV

Es gibt kein Gesetz, das regelt, ob man im BV in Urlaub oder zu Verwandten fahren darf. Die Regelungen ergeben sich aber aus ganz logisch aus dem Zusammenhang, der dir bereits erläutert worden ist. Warum sollte dir dein Arbeitgeber den vollen Lohn(!) weiterzahlen, wenn du einerseits schwangerschaftsbedingt so gefährdet bist, dass du deine Arbeitsleistung nicht erbringen kannst, gleichzeitig bist du in der Lage eine solche Flugreise zu stemmen? Das könnte das Vertrauen deines Arbeitgebers beschädigen. Deswegen brauchst du selbstverständlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, falls deine Ärztin/dein Arzt diese Reise als zumutbar einschätzt. (Wenn sie nicht zustimmt, musst du die Reise unterlassen!) Wenn du Urlaub nimmst, wäre das BV unterbrochen und du wärst nicht schwangeren Kolleginnen gleichgestellt, die für eine Flugreise ebenfalls Urlaub benötigen. Aber auch dann brauchst du die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Frauenärztin.

Mitglied inaktiv - 28.12.2018, 19:05