Frage: Ausländerrecht

Sehr geehrte Fr. Bader, ich bin brasilianerin, alleinerziehend, mit unb. Aufenthaltserlaubnis. Damit ich meine Ausbildung abschliesse, hat meine Mutter sich bereit erklaert auf den Kleinen(16 Monate)aufzupassen. Ich braeuchte eigentlich Betrreuung fuer ca 6 Monate. Da ich arbeitslos bin, ist eher unwahrscheinlich, dass sie ein entsprechendes Visum bekommt(gemaess § 84 AuslG). Koennten Sie mich diesbezüglich beraten? Herzlichen Dank, Maria

Mitglied inaktiv - 28.11.2000, 11:22



Antwort auf: Ausländerrecht

So einen tollen Link hätte ich jetzt nicht in der Hinterhand gehabt, habe ihn mir aber auch gleich für die Zukunft notiert. :-) Fragen Sie doch sonst einfach mal auf dem Ausländeramt nach. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.11.2000



Antwort auf: Ausländerrecht

Hallo Maria, leider kann ich Dir nicht viel Hoffnung machen. Vielleicht findest Du jemanden, der finanzkräftiger ist als Du und Deine Mutter für ein Besuchsvisum einladen könnte? Wir haben vor 5 Jahren versucht, meine Schwiegermutter (Nigerianerin) zur Betreuung unserer Tochter einzuladen - keine Chance. Nächstes Jahr wollen wir es für unser zweites Kind nochmal versuchen. Diesmal haben wir bessere Chancen, weil wir mehr verdienen. Wenn Du genaueres wissen willst und vielleicht mit jemandem Kontakt aufnehmen willst, der sich speziell mit der deutschen Botschaft in Brasilien ein bißchen besser auskennt, kann ich Dir ein Forum empfehlen: www.binational-in.de. Dort gibt es Deutsche, die in der einen oder anderen Weise mit Ausländern zu tun haben und sich mit dem ganzen Visakram gut auskennen. Dort kann man Dir sicher auch den einen oder anderen Trick verraten ;-). Schöne Grüße, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 28.11.2000, 12:41



Antwort auf: Ausländerrecht

1000 Dank Elisabeth u. Fr. Bader

Mitglied inaktiv - 28.11.2000, 18:53