Ausklammerungstatbestände - gern an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ausklammerungstatbestände - gern an alle

Folgender Fall, Gedankenspiel: Mutterschutz beginnt mitten im Monat. Bemessungszeitraum EG wäre August bis Juli 19. Auszahlungsbetrag Aug 19 entspricht trotz weniger Tage nur 50€ weniger zum sonstigen Netto. Liegt u.a. an der Steuerklasse. Zum Verdienst Aug. 18 liegen "Welten". Bemessungszeitraum Sep. 18 bis Aug. 19 wäre fürs EG also "schöner"... Geht, geht nicht? Und was habe ich nicht bedacht...? Meine schöne Idee scheitert am geringeren Brutto? Richtig? Ich darf nicht Netto betrachten? Danke. BG

von HeyDu! am 29.08.2019, 08:32



Antwort auf: Ausklammerungstatbestände - gern an alle

Hallo, man kann nur auf das Ausklammern verzichten, wenn man tatsächlich arbeitet - was zu spät war. Ansonsten zählt das Brutto... Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2019



Antwort auf: Ausklammerungstatbestände - gern an alle

Den Mutterschutzzeitraum muss man ausklammern - selbst wenn man sich dadurch schlechter stellt. Da hat man kein Wahlrecht oder ein Ermessen des Sachbearbeiters. Zudem zählt tatsächlich erstmal das Brutto - das wird in den 12 Monate addiert und dann durch 12 geteilt. Und dieses durchschnittliche Brutto wird dann einmalig versteuert mit der Steuerklasse, die in den 12 Monaten am häufigsten vorkommt. Wenn die "bessere" Steuerklasse also in der Unterzahl ist, spielt sie in der Berechnung gar keine Rolle.

von Dojii am 29.08.2019, 09:03



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Danke Dir. Steuerklasse ist nicht relevant. Die ist Jahre gleich. Gedankenspiel also beendet, wenn man Tage vorm Mutterschutz nicht berücksichtigen kann.

von HeyDu! am 29.08.2019, 09:09



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Man hätte auf den Mutterschutz im August 19 verzichten und bis 1.9. weiterarbeiten können. Aber meines Wissens geht das nicht rückwirkend, denn der Mutterschutz ist ja nun mal Mitte August angetreten worden. Ob es sich tatsächlich "lohnt", ist eine andere Frage. Der Auszahlungsbetrag ist ja nicht unbedingt maßgeblich.

von Strudelteigteilchen am 29.08.2019, 09:49



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Durch ein BV im Vorfeld wäre es mit dem Verzicht auf vorgeburtlichen Mutterschutz nicht möglich gewesen. Und ja, Du hast Recht, nicht Netto ist entscheidend... sondern Brutto...

von HeyDu! am 29.08.2019, 09:55



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Ohhh, Du hast das böse B-Wort erwähnt!!! Ja, okay, mit BV nicht. Ganz grundsätzlich aber schon ;-).

von Strudelteigteilchen am 29.08.2019, 10:04



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Brutto und Netto hat bei mir dazu geführt das ich etwa die Hälfte bekommen an EG wie ich sonst aufs Konto bekomme. Trotz Aufschlag, sprich mehr wie 65% Fahrgeldzuschlag wurde nicht berücksichtig, VL nicht, Mitarbeiterprozente ebenso nicht. Fahrgeld hätten sie eigentlich, weil eben entsprechend steuerlich relevant, aber dann wäre es mit weniger Aufschlag gerechnet worden, ich hätte evtl 5-10 € mehr EG. Habe ich Bock auf die Lauferei? Nein, nicht deshalb. Fair ist was anderes. Aber mir war es ja schon klar das es so wenig wird. Kannte ich ja schon vom ersten Kind. Dem entsprechend habe ich gar nicht erst mit einer höheren Summe gerechnet. Es stimmt halt nicht das man 65% von seinem Netto bekommt, denn das Netto was man selbst erhält, ist selten das Netto mit dem die von der Kasse rechnen. Bei mir macht das man eben 120 € Unterschied.

von Felica am 29.08.2019, 10:29



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Ich kann es und will es nicht auf den Cent ausrechnen. Habe nur eine grobe Richtung und denke es wird knapp unterm Höchstsatz EG geben. Der August 19 ist also nicht kriegsentscheidend. Es war nur eine Idee das Ganze ggf. noch zu optimieren... ... als man den Überweisungsbetrag für August sah, kam eben der Gedanke. Sind sogar 60€ Netto mehr als die Vormonate. Es gab weder Erhöhung seit Jan., noch "Urlaubsgeld". Schon putzig. Ich dachte man muss x Tage Mutterschaftsgeld x 13 € rechnen und zieht die Summe vom sonstigen Netto ab, dann hat man den Überweisungsbetrag des AG im Groben. Falsch gedacht. Netto gibt's mehr als sonst... Aufgeteilt ist alles richtig in der Lohnabrechnung und angeblich handelt es sich um einen Steuereffekt. (Steuerrecht habe ich im Studium geschwänzt, zu viel Aufwand und geringe Prüfungswahrscheinlichkeit . Hätte ich mich mal eingeschleppt.) Da man aber ja vom Brutto ausgehen muss, war das eine Schnapsidee.

von HeyDu! am 29.08.2019, 11:18



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Felica. Ja, die 60 bis 65 % sind oft nicht zutreffend. Ich falle auch "tief". Von meinem aktuellen Netto zum monatlichen EG liegen Welten... weil eben doch paar Monate mit sehr guten aber eben nicht hervorragendem Verdienst dabei sind. Aber kein Grund zu klagen. Besser wie nix und besser wie früher. :-) und auch kein Vergleich zu meinem EG Anspruch vor 3 Jahren...

von HeyDu! am 29.08.2019, 11:22



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eigentlich weißt du ja selbst, dass Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden. Selbst wenn es nur ein Tag ist :-)))

Mitglied inaktiv - 29.08.2019, 16:20



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Prüf noch mal die Abrechnung. Es gibt AG die zahlen den Mutterschutz als Abschlag, was dann mehr sein kann. Vielleicht hast Du die 6 Wochen vor Geburt auf einmal bekommen?

von Sternenschnuppe am 29.08.2019, 19:46



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Ich habe geprüft und auch angerufen, daraufhin sah man sich die Sache noch einmal an. Kein Fehler. Tag genau aufgeführt. Die Leute dort sind auch fit und machen den ganzen Tag nix anderes. Ich find's auch irre... Die Krankenkasse zahlte exakt 6 Wochen auf einmal. Ich habe also nur die Tage vom 17.08. bis ende August betrachtet. (Diese Summe +- paar Euro hätte ich vom regulären Netto abgezogen. Mit der Überweisung rechnete ich in etwa vom AG.) Der Arbeitgeber zahlte bis 16.08. die Tage normales Gehalt und ab da dann separate Abrechnung für die Mutterschutzzeit bis Monatsende. Ergebnis ca. 60 Euro mehr als sonst. Angeblich wegen der Steuerklasse. Ich bin kein Steuerfachmann. Keine Ahnung. Die nächste Überweisung vom AG kommt regulär ende September. Hier rechne ich wieder mit ca. 30 x 13 Euro und die Summe ziehe ich vom regulären Netto ab. Mehr dürfte eigentlich vom AG nicht kommen... Vielleicht kann den Effekt irgendjemand erklären? Interessiert mich durchaus.

von HeyDu! am 29.08.2019, 20:26