Frage: Ausklammern?

Hallo Frau Bader, Hoffe Sie können mir weiterhelfen.. Hier die Eckdaten: - Vollzeitarbeit bis zur Geburt unseres 1. Kindes am 6.6.17 - Elternzeit bis 31.1.19, Elterngeld bis Mai 2018 - Teilzeitarbeit während Elternzeit vom 1.10.18 bis 31.1.19, 15 Wochenstunden - Teilzeitarbeit ab 1.2.19 mit 25 Wochenstunden - ET 2. Kind 14.09.2019 -> wie berechnet sich das Elterngeld? Welcher Zeitraum kann ausgeklammert werden? Vielen Dank!

von Caro2503 am 13.01.2019, 10:31



Antwort auf: Ausklammern?

Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ausgeklammert werden die Mutterschaftsgeldmonate vom zweiten Kind und die Elterngeldmonate vom ersten Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2019



Antwort auf: Ausklammern?

Die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz sind maßgebend.

von chrissicat am 13.01.2019, 12:41



Antwort auf: Ausklammern?

Es wird nichts ausgeklammert werden, da nur Zeiten mit Elterngeld ausgeklammert werden können, nicht aber Zeiten der reinen Elternzeit. Das Elterngeld errechnet sich aus den Monaten August 2018 bis Juli 2019.

von Dojii am 14.01.2019, 07:58



Antwort auf: Ausklammern?

Danke für die Info! Aber warum gibt mir dann der Elterngeld Rechner die Möglichkeit, was auszuklammern??

von Caro2503 am 14.01.2019, 14:55



Antwort auf: Ausklammern?

Weil Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten deines Kindes ein Ausklammerungstatbestand ist. Das ist bei dir aber schon lange vorbei und weit vor der Zeit, die beim neuen Kind berücksichtigt wird.

von Dojii am 14.01.2019, 15:09