Hallo, Ich erhalte während des beschägtigungsverbots monatlich eine Ausgleichszulage (Bezeichnung in der Abrechnung). Ich habe in einer stationären Wohngruppe der Jugendhilfe inkl. Nachtdiensten gearbeitet. Wird die Ausgleichszulage in der Berechnungen des Elterngeldes berücksichtigt oder nicht? Vielen Dank und freundliche Grüße!
von Ohha am 02.02.2018, 11:48