Frage: ausbildungsvergütung und hartz4

guten morgen! meine tochter (17) fängt mitte august eine ausbildung zur altenpflegerin an. ich habe dies der arge mitgeteilt, alle belege eingereicht (schulvertrag=schulgeldnachweis (175,-€ mtl) ausbildungsvertrag=einkommensnachweis) nun bekam ich freitag den bescheid für august. dieser ist in zwei teilen berechnet: 1.-15.8. und 16.-31.8. 1. taucht sie in den "kosten für miete und unterkunft" garnicht mehr auf obwohl sie doch erst ab 16.8 einkommen erzielt. 2. in der spalte "freibetrag" steht 0,00 €... bedeutet das, dass sie nichts für sich behalten darf und alles in die bedarfsgemeinschaft einfliesst? 3. wird das schulgeld, das sie ja selbst zahlen muss, in keinster weise berücksichtigt? ich bekomme für sie nur kindergeld, unterhalt noch nie. ich selbst habe einen minijob und verdiene ca 250,- € im monat. davon darf ich einen teil behalten (freibetrag) und der rest wird angerechnet. hat man in einer BG nur einmal einen freibetrag insgesamt oder pro person die eigenes einkommen erziehlt? kennt sich da wer aus? soll ich widerspruch einlegen? laut diesem bescheid bekomme ich nur noch die hälfte ("stütze" im vergleich zu vorher) habe aber viel höhere ausgaben (durch das schulgeld i.H.v. 175,- mtl.) lg kirsten

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 11:35



Antwort auf: ausbildungsvergütung und hartz4

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2010



Antwort auf: ausbildungsvergütung und hartz4

Das du Schulgeld zahlen musst, ist quasi dein Problem. Deine Tochter könnte auch eine Ausbildung machen, bei der sie kein Schulgeld zahlen muss. Ich gehe der Annahme, das es sich um eine private Altenpflegeschule handelt. Denn an normalen staatlichen Altenpflegeschulen zahlt man kein Schulgeld. Wird denn deine Tochter Einkommen haben ? Da zählt dann ja auch, wieviel ist es und reicht das aus inklusive Kindergeld, um ihrem Regelbedarf zu decken. Ein Freibetrag steht Berufstätigen, da kann ich dir nicht sagen, ob es für Azubis auch einen Freibetrag gibt. Ich finds nur witzig, das du so auf das Schulgeld beharrst. Und sicherlich bekommst du, wenn deine Tochter eigenes Einkommen hat, weniger Stütze. Du musst ja quasi nur noch dich selber unterhalten. Deine Tochter kann auch nicht in deiner Berechnung für Miete und Unterkunft auftauchen, sondern das wird dann jetzt auch auf euch aufgeteilt und jeder hat seinen eigenen Mietanteil. Es heisst für jedes Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft, welches eigenes Einkommen hat, muss eine eigene Berechnung gemacht werden. Da kann es dann soagr sein, das deine Tochter, weil sie geringeres Einkommen hat, einen höheren Mietkostenzuschuß bekommt. Du solltest nicht vergessen, "Stütze" sind Sozialleistungen und ich wüsste nicht, weshalb der Steuerzahler für euch das Schulgeld zahlen sollte. Während der Steuerzahler seine Kinder auf schulgeldfreie Schulen schickt.

Mitglied inaktiv - 18.07.2010, 14:59



Antwort auf: ausbildungsvergütung und hartz4

hallo! es gibt eine "kostenlose" schule, da hätte sie dann fahrtkosten. das ihr lohn angerechnet wird ist doch logisch und richtig so! hatte auch geschrieben das sie einkommen hat. was ich vergaß zu erwähnen war, das ich noch 3 kleinere kinder habe und deshalb noch nicht wieder vollzeit arbeiten kann und eben NICHT nur mich zu unterhalten habe :o) aber lassen wir das schulgeld mal weg. was mich hauptsächlich gewundert hat, ist das sie lt bescheid o,-€ von ihrem lohn behalten darf... ich darf ja auch ein wenig von meinem minijob behalten. ich hab mir das ae-sein nicht ausgesucht und möchte mich auch nicht unrechtmässig am steuerzahler bereichern. naja ich habe einen widerspruch geschrieben und kann jetzt erstmal nur abwarten. danke für deine antwort

Mitglied inaktiv - 19.07.2010, 12:12