Frage: Aufhebungsvereinbarung

Hallo Zusammen, ich habe eine Frage: Zum 31.03.20 habe ich einen Aufhebungsvertrag mit bezahlter Freistellung bis 31.07.2022 unterschrieben. Ich bin nun in der 6 Wochen schwanger. Muss ich meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft melden? Wenn ich Elternzeit (also auch Elterngeld) für 1 Jahr beantragen würde, verschiebt sich das Datum im AV, also statt 31.07.22 um 1 Jahr? Im Voraus vielen Dank für ihre Antwort Beste Grüße Anni

von Anni1612 am 08.04.2020, 11:20



Antwort auf: Aufhebungsvereinbarung

Hallo, entscheidend ist, ob es in dem Vertrag eine Regelung zu der Frage gibt, ob er diesen Part widerrufen kann. Wenn nicht, würde ich auch keine EZ nehmen. Informieren schon, denn den Mutterschutz müssen Sie nehmen (zumindest nach der Geburt) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2020



Antwort auf: Aufhebungsvereinbarung

Stimmen die Daten wirklich so?

von Felica am 08.04.2020, 11:50



Antwort auf: Aufhebungsvereinbarung

Aktuell hast du bis zum 31.07.2022?? - du meinst 2020 oder? :-). Erst ab dem 01.08.2020 bist du dann arbeitslos. Also ja, ich würde es dem AG mitteilen. Allerdings: sofern du ab dem 01.08. keinen neuen AG hast, hast du keine Elternzeit. Die hat man nur mit AG. Elterngeld bekommst du natürlich dennoch. Solltest du tatsächlich jetzt einen Aufhebungsvertrag mit Ende des Arbeitsverhältnisses zum 31.07.2022 unterschrieben haben (sehr strange), dann ebenfalls dem AG mitteilen. Wie gesagt: du hast ja einen gültigen Vertrag, erhältst Gehalt. Würdest innerhalb des noch andauernden Arbeitsverhältnisses in EZ gehen. Das Ende des Vertrages ändert sich dadurch aber nicht. Ebenso, wie ein befristeter Vertrag durch eine Schwangerschaft oder EZ sich nicht verlängert.

von cube am 08.04.2020, 12:07



Antwort auf: Aufhebungsvereinbarung

Vielen Dank für die Antwort. Also das Datum, 31.07.22 stimmt. Ich war 16 Jahre in dem Unternehmen tätig. Aufgrund Wegfall Arbeitsplatz Aufhebungsvereinbarung und daher auch die lange Freistellungszeit. Ich bin ja freigestellt. Wenn ich also meinem AG die Elternzeit melde, ist es für mich suboptimal, da ich in der Zeit dann kein Gehalt erhalte oder? Elterngeld möchte ich nicht beantragen, da mein Nettoeinkommen viel höher als der Höchstsatz des Elterngeldes. Viele Grüße

von Anni1612 am 08.04.2020, 21:13



Antwort auf: Aufhebungsvereinbarung

Hallo, Da die Daten stimmen: dann würde ich NICHT Elternzeit beantragen, da ja sonst dein Gehalt entfällt. ist die Freistellung unwiderruflich? Ansonsten kann er dich ja zurückbeordern… Wobei es dann glaube ich eine "Klausel" für Rentenbeiträge gibt, mach Dich da mal schlau. Food for thoughts: Beschäftige Dich mal mit dem Thema Abfindungsversicherung, kann ein lukrativer Schachzug sein falls noch eine Abfindung dabei ist. Alles Gute! D

von desireekk am 09.04.2020, 00:40



Antwort auf: Aufhebungsvereinbarung

bedenke aber, dass du nur ein jahr elternzeit in den ersten drei jahren genommen haben musst wenn du es möchtest, da es dann verfällt. du darfst nur bis zu 24 monate mit über das 3. lebensjahr hinausnehmen

von mellomania am 09.04.2020, 16:30