Frage: Arbeitsschutz

Hallo,ich befinde mich derzeit in der 28.ssw und gehe noch vollzeit arbeiten wobei ich eine stelle habe wo ich 8std durchgehend stehen muss.Dies schaffe ich nicht mehr da ich schon Wasser in den Beinen habe und zu Thrombose neigen kann da meine Mutter und meine Oma es auch gehabt haben.Daraufhin war ich schon beim Arzt der mir Stützstrümpfe verschrieben hat. Nun hab ich gelesen,dass man nach Ablauf des 5.Monats nicht mehr ständig stehen darf,soweit diese Beschäftigung 4 std überschreitet.Dies ist aber definitiv darüber hinaus! Da mir mein Arbeitgeber keine Tätigkeit bieten kann,wo ich mich mal hinsetzen kann bsp 4std stehend arbeiten und 4 std sitzend schickte er mich zum arzt der mir doch eine berufsunfähigkeit ausschreiben soll aber so das ich noch 4 std arbeiten kann.Der Arzt sagte,dass er sich damit Strafbar machen kann und schrieb mich nur aufgrund meiner geschwollenen Beine Krank.Der Arzt erklärte mir,wenn mein Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten kann und mir keine sitzende Tätigkeit bieten kann muss er (Arbeitgeber)ein Berufsverbot aussprechen.Dies besprach ich mit ihnen der wiederum mit seinen Anwalt redete der davon angeblich noch nie was gehört hat das man nur noch 4 std am Stück stehende Arbeit verrichten darf.Jetzt weiss ich nicht mehr was ich machen soll.Laut arbeitgeber soll ich 8std stehend arbeiten ohne pause!!!Denn ich bin ja schwanger und nicht krank! Seh ich ja auch ein und ich hab ja auch nie gesagt,dass ich keine 8std arbeiten kann,nur stehend schaff ich einfach nicht mehr.Wie soll ich mich denn jetzt verhalten?Morgen soll ich zum arzt mir die Berufsunfähigkeitsbescheinigung holen welches aber wieder nur darauf hinaus laufen wird,dass ich einen Krankenschein bekomme. Danke schonmal für Ihre Antwort

Mitglied inaktiv - 09.08.2011, 21:39



Antwort auf: Arbeitsschutz

Hallo, allge BVs muss der AG von sich beachten, ndiv. BVs muss der FA aussprechen. Hier § 4 MuSchG -> allg. BV. Eine Krankschreibung mindert den Lohn nach 6 Wo., ist also der falsche Weg. Schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2011