Frage: Arbeitslosmelden

Hallo Frau Bader! Ich gehe nach 3jährigem Erziehungsurlaub wieder Arbeiten.Ich habe jetzt bedenken das mein Chef mir kündigen will obwohl ich Schwanger bin,denn er versucht es mit allen mitteln.Ist für mich dann die möglichkeit gegeben mich Arbeitslos/suchend zu melden falls er aus irgendwelchen gründen mir kündigt.Da ich ja sonst nicht mehr Versichert wäre.Denn ich habe nicht vor zu Kündigen,aber es findet natürlich ein Moobing statt was mir auch ein bißchen Angst macht.Vielen dank im Vorraus Gruß Nelly

Mitglied inaktiv - 08.01.2004, 16:37



Antwort auf: Arbeitslosmelden

Hallo, er darf Ihnen nicht kündigen, wenn Sie ss sind.Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Sie werden nur solange als arbeitslos anerkannt, wie Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen, was ja nach der Geburt sicher nicht der FAll ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2004