Arbeitsausfall bei Betreuungsproblem

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsausfall bei Betreuungsproblem

Sehr geehrte Frau Bader, Was macht eine Familie mit Kindern (darunter ein Säugling),wenn die Mutter (in Elternzeit) erkrankt und dadurch die Kinder nicht betreuen kann. Der Mann müsste übernehmen,aber: Er kann ja sich nicht krank melden. Er kann auch nicht "Kind krank" nehmen. KK sagte uns,es gäbe nur Möglichkeiten,wenn die Mutter im Krankenhaus wäre... Ich kann mich doch nicht ins Krankenhaus einweisen lassen wegen Betreuungsproblem! Es bliebe dann ja nur für den Mann Urlaub oder Minusstunden zu nehmen.Aber wäre das nicht benachteiligend für eine Familie?Wie erklärt es das Gesetz? Mit freundlichen Grüßen

von Apple85 am 04.06.2019, 09:47



Antwort auf: Arbeitsausfall bei Betreuungsproblem

Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2019



Antwort auf: Arbeitsausfall bei Betreuungsproblem

Es gäbe auch die Möglichkeit über den Tarifvertrag deines Mannes ein paar solcher Tage abzudecken, wenn der Tarifvertrag das vorsieht. IG Metall zb tut das. Ansonsten fände ich es nun nicht sooo schlimm einfach Urlaub zu nehmen.

von lilly1211 am 04.06.2019, 10:55



Antwort auf: Arbeitsausfall bei Betreuungsproblem

Ich habe es noch nicht ausprobiert, aber ich bin bisher davon ausgegangen, dass dann Paragraph 616 BGB greift. Das sind zwar nur vier Tage, aber besser als nichts. (Und darf im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen sein) Uns würde gesagt "Schwere Erkrankung" sei Definitionssache, aber wenn man so krank ist, dass man sein Kind nicht betreuunen kann und der Arzt das bescheinigt, passt das.

von 85kathali am 04.06.2019, 11:04



Antwort auf: Arbeitsausfall bei Betreuungsproblem

als ich eine ansteckende infektion hatte. der arzt stellte was aus, die kk zahlte einen teil des lohns. eine woche lang. er hat weder minusstunden gemacht noch urlaub. hätte er aber gerne getan wenn es diese möglichkeit nicht gegeben hätte. da gleich von benachteiligung reden finde ich schon etwas.....arg...es geht ja um euch und die familie. ob er da jetzt minusstunden macht oder urlaub, ist doch egal. hauptsache daheim klappt es mit der betreuung oder?

von mellomania am 04.06.2019, 21:57



Antwort auf: Arbeitsausfall bei Betreuungsproblem

Ich war damals bei der DAK und hatte bestätigte Schweinegrippe. Als es noch meldepflichtig war. Säugling und Kleinkind daheim. Haben keine bekommen, da nicht im KH und Kopf noch nicht unterm Arm. Er kann Urlaub nehmen, bezahlt oder unbezahlt, wenn der Arbeitgeber mitmacht. Gute Besserung

von Sternenschnuppe am 05.06.2019, 04:34