Frage: Arbeit

Liebe Frau Bader, Ich bin noch bis Juni in Elternzeit, dann habe ich noch Resturlaub, den ich nehmen werde. Mein Vertrag wurde schriftlich auf Vollzeit geändert und beginnt wenn die Elternzeit endet ( habe vor der Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet ) Ich bin jetzt schwanger. Ich werde wahrscheinlich wieder 1 Beschäftigungsverbot bekommen. 1. Welchen Lohn werde ich bekommen ? Den Teilzeit oder Vollzeitlohn? 2. Wann muss ich es meinem Chef mitteilen, dass ich schwanger bin ? Wenn ich wieder aus dem Urlaub zurück bin ? Vielen lieben dank! Mina- Sophie

von Mina1986 am 31.05.2020, 18:19



Antwort auf: Arbeit

Hallo, 1. Den jeweiligen Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden 2. Zeitnah, damit er planen kann Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2020



Antwort auf: Arbeit

ImUrlaub bist du nicht mehr in Elternzeit, sondern eben im Urlaub. Deine EZ endet also am letzten Tag vor deinem Urlaub, dein neuer Vertrag beginnt entweder am 1. Urlaubstag oder nach dem Letzten Urlaubstag - je nach dem, auf welches Datum der neue Vertrag datiert wurde. Im BV würdest du das erhalten, was dir vertraglich zugesichert wurde - also ab Tag x eben VZ-Lohn, vorher TZ. Wann du das deinem Chef mitteilst, ist eigentlich egal - sofern der neue Vertrag schon unterschrieben wurde von beiden Seiten, kann er von diesem nicht wegen der neuen Schwangerschaft wieder zurück treten. Kündigungsschutz hast du ab dem Tag, an dem du die SSW dem AG mitteilst. Ich würde es der Fairness halber vor dem Urlaub mitteilen. So hat dein Chef schon mal Zeit, sich um einen möglichen Ersatzarbeitsplatz zu kümmern oder ebene in BV auszustellen. Kinderbetreuung wäre aber gesichert, oder? Denn ohne Kinderbetreuung keine BV - denn dieses setzt Arbeitsfähigkeit voraus, die ohne Kinderbetreuung eben nicht gegeben wäre. Ich schreibe das nur, weil immer wieder mal jemand auf die Idee kommt, er bräuchte keine Betreuung für Kind 1, weil er ja eh ein BV bekommt.

von cube am 02.06.2020, 11:54