Hallo!
Ich (Studentin) habe ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in einer Bäckerei und arbeite dort "nur" an Sonn-und Feiertagen.
Nun habe ich im MuSchuGesetz einen Hinweis gefunden, dass Arbeit an Sonn-und Feiertagen in der Schwangerschaft unzulässig ist...Gilt das auch für meinen Fall? Wie soll ich dann ohne das Geld zurecht kommen?
MfG Nika
Mitglied inaktiv - 16.03.2003, 18:29
Antwort auf:
Arbeit an Sonntagen
Hallo,
klären Sie mit dem Gewerbeaufsichtsamt, ob eine Ausnahme gilt oder Ihnen eine Genehmigung erteilt werden kann.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2003
Antwort auf:
Arbeit an Sonntagen
Komisch, was machen dann all die Angestellten in der Gastwirtschaft, im Krankenhaus, Bahn-u.Flugpersonal etc. etc. Sollen die alle aufhören zu arbeiten?
Mitglied inaktiv - 16.03.2003, 22:09
Antwort auf:
Arbeit an Sonntagen
Krankenschwestern zb müssen trotzdem am Sonntag arbeiten-haben aber dann am Montag drauf frei
Mitglied inaktiv - 17.03.2003, 14:59