Frage: Arbeit an Sonntagen

Hallo! Ich (Studentin) habe ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in einer Bäckerei und arbeite dort "nur" an Sonn-und Feiertagen. Nun habe ich im MuSchuGesetz einen Hinweis gefunden, dass Arbeit an Sonn-und Feiertagen in der Schwangerschaft unzulässig ist...Gilt das auch für meinen Fall? Wie soll ich dann ohne das Geld zurecht kommen? MfG Nika

Mitglied inaktiv - 16.03.2003, 18:29



Antwort auf: Arbeit an Sonntagen

Hallo, klären Sie mit dem Gewerbeaufsichtsamt, ob eine Ausnahme gilt oder Ihnen eine Genehmigung erteilt werden kann. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2003



Antwort auf: Arbeit an Sonntagen

Komisch, was machen dann all die Angestellten in der Gastwirtschaft, im Krankenhaus, Bahn-u.Flugpersonal etc. etc. Sollen die alle aufhören zu arbeiten?

Mitglied inaktiv - 16.03.2003, 22:09



Antwort auf: Arbeit an Sonntagen

Krankenschwestern zb müssen trotzdem am Sonntag arbeiten-haben aber dann am Montag drauf frei

Mitglied inaktiv - 17.03.2003, 14:59