Frage: Ansprüche?

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite seit 3 Jahren in einem kleinen Hotel auf Teilzeit 30 Stunden und verdiene netto ca. 870€ und nebenbei bin ich in der Firma meines Mannes auf 350€ Basis beschäftigt. Unser Kind wird am 28.12. via Kaiserschnitt 3 Wochen eher auf die Welt geholt. Wir hatten eigentlich geplant Elterngeld Plus zu nehmen. Nun habe ich heute erfahren, dass das Hotel Ende Dezember für immer schließen wird und ich daher sicher bald eine Kündigung erhalten werde. Wenn die Arge einspringt, darf ich dann trotzdem noch die 350€ dazu verdienen ? Wie verhällt es sich nun? Herzliche Grüße Simone

von Tantetilly34 am 25.11.2017, 12:46



Antwort auf: Ansprüche?

Hallo, Sie bekommen EG - ich würde, wenn Sie im ersten Jahr nicht arbeiten wollen, Basis-EG nehmen. Da sich EZ u ArbGeld 1 ausschließt, können Sie das ARbGeld 1 dann anschließend nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2017



Antwort auf: Ansprüche?

Das Elterngeld plus kannst du doch unabhängig davon, ob du die Teilzeitstelle noch hast, nehmen. Dann beziehst du zwei Jahre Elterngeld plus und bist auch so lange krankenversichert. Wenn du nebenher im Minijob arbeitest, wird das auf das EG angerechnet. Das ALG1 kommt erst dann in Frage, wenn du arbeitssuchend und arbeitswillig bist, d.h. zu hause auch abkömmlich bist.

Mitglied inaktiv - 25.11.2017, 13:14