Guten Tag Frau Bader, gibt es ein Gesetz, dass die Nachsorge durch eine Hebamme regelt? Oder fällt Ihnen etwas anderes ein? Der Fahrtweg der Hebamme zu mir wären einfach 70 km. Sie würde die Nachsorge bei mir machen. Aber bekommt nur 20 km Wegegeld erstattet. Das heisst auf den restlichen 50 km würden wir oder sie privat sitzen bleiben. Wenn sie nicht kommt, habe ich keine Möglichkeit, im Wochenbett betreut zu werden. Deshalb würde mich interessieren, ob ich mich auf ein Gesetz berufen kann, um z.B. bei meiner KK eine Ausnahmeregelung durchzusetzen. Ich freue mich, kurz von Ihnen zu hören, herzliche Grüsse! FS
Mitglied inaktiv - 20.05.2011, 13:05