Anpassung des Mutterschaftszeitraumes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anpassung des Mutterschaftszeitraumes

Hallo Frau Bader, Ich hätte eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Mein errechneter Geburtstermin ist/war der 12.2.2018. Kurz vor Beginn der Mutterschutzfrist hat mein Frauenarzt mir das Zeugnis über den mutmaßlichen Geburtstermin zur Vorlage bei der Krankenkasse und beim Arbeitgeber ausgestellt und dort den 8.2.2018 als Entbindungstag eingetragen, da ursprünglich für den 8.2. mein Kaiserschnitt geplant war. Dementsprechend wurde dann auch das Mutterschaftsgeld ab dem 28.12. gezahlt. Nun würde aus medizinischen Gründen mein Sectio Termin aber schon auf den 1.2. vorgezogen und mein Frauenarzt hat mir darüber auch ein neues Zeugnis ausgestellt. Meine Frage ist nun, ob die KK und mein AG den Termin jetzt noch korrigieren müssen/dürfen? Selbst wenn mir das Mutterschaftsgeld, das vor der Geburt fehlt, hinten angehängt wird, fehlt mir dafür im Endeffekt ja eine Woche Elterngeld, da dies ja mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Die Mitarbeiterin der KK meinte, sobald die Schutzfrist begonnen habe, dürfe der Termin nicht mehr geändert werden. Stimmt das so? Denn vorher hieß es, das dieses Zeugnis nicht zu früh ausgestellt werden darf, damit der Termin möglichst aktuell ist und das letzte eingereichte Zeugnis sei maßgeblich. Vielen lieben Dank im Voraus Lillimaja

von lillimaja am 26.01.2018, 11:07



Antwort auf: Anpassung des Mutterschaftszeitraumes

Hallo, das ist korrekt so Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2018



Antwort auf: Anpassung des Mutterschaftszeitraumes

Du hast doch keine Nachteile in dem Sinne. Elterngeld un Mutterschaftsgeld werden in dem Falle verrechnet, sprich die Woche die dir vor Geburt fehlt wird an die zeit nach Geburt dran gehangen. So das du so oder so auf mindestens 14 Wochen Mutterschutz kommst. Da das in den 3ten Lebensmonat dann reingehen wird, wirst du für die ersten Tage Mutterschaftsgeld bekommen, für den restlichen Lebensmonat dann EG. Blöde wäre halt nur wenn du kein EG beantragst oder wenn geplant war das du nach 8 Wochen Mutterschutz wieder arbeiten gehst und dein mann ab dem 3ten ins EG geht - dann könnte es problematisch werden. So aber werden beide Stellen das Tag genau aufteilen.

Mitglied inaktiv - 26.01.2018, 16:30



Antwort auf: Anpassung des Mutterschaftszeitraumes

Die Aussage der Krankenkasse ist korrekt.

von chrissicat am 26.01.2018, 17:43



Antwort auf: Anpassung des Mutterschaftszeitraumes

Naja, faktisch hat sie schon eine Einbuße. Jetzt werden nach Geburt 9 Wochen Mutterschaftsgeld vom Elterngeld abgezogen und nicht nur 8. Sie verliert also eine volle Woche Elterngeld dadurch, gewinnt aber keine zusätzliche Woche Mutterschaftsgeld dazu. Aber wie schon gesagt wurde, diese Regelung ist so korrekt, da kann man nichts machen.

von Dojii am 29.01.2018, 07:46