Anmeldung des Erziehungsurlaubs bei AG

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anmeldung des Erziehungsurlaubs bei AG

Hallo Frau Bader, ich habe eigentlich nur eine einfache Frage, weiß aber nicht, ob sich in den letzten Jahren in der Beziehung etwas geändert hat: Bis zu welchem Zeitpunkt muß man seinem Arbeitgeber mitteilen, wie lange man Erziehungsurlaub nehmen möchte? Vielen Dank Kathrin

Mitglied inaktiv - 18.05.2001, 09:48



Antwort auf: Anmeldung des Erziehungsurlaubs bei AG

Liebe Kathrin, ist das Kind dieses Jahr geboren? Dann gelten 6 Wo, wenn direkt in Anschluss an den Mutterschutz EU genommen wird, später gelten 8 Wo. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2001



Antwort auf: Anmeldung des Erziehungsurlaubs bei AG

Wie sagen die Anwälte so schön: "Das kommt darauf an!" ;-))) Es kommt auf das Geb.datum deines Kindes an: Ist es ab dem 1.1.2001 geboren, so muß man die Elternzeit 6 Wochen vorher spätestens anmelden, wenn diese direkt im Anschluß an die Muuterschutzfrist beginnt. Soll sie später irgendwann beginnen, muß man das 8 Wochen vorher mitteilen. HTH Désirée

Mitglied inaktiv - 18.05.2001, 10:54