Hallo Frau Bader,
ich habe eigentlich nur eine einfache Frage, weiß aber nicht, ob sich in den letzten Jahren in der Beziehung etwas geändert hat: Bis zu welchem Zeitpunkt muß man seinem Arbeitgeber mitteilen, wie lange man Erziehungsurlaub nehmen möchte?
Vielen Dank
Kathrin
Mitglied inaktiv - 18.05.2001, 09:48
Antwort auf:
Anmeldung des Erziehungsurlaubs bei AG
Liebe Kathrin, ist das Kind dieses Jahr geboren? Dann gelten 6 Wo, wenn direkt in Anschluss an den Mutterschutz EU genommen wird, später gelten 8 Wo.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2001
Antwort auf:
Anmeldung des Erziehungsurlaubs bei AG
Wie sagen die Anwälte so schön:
"Das kommt darauf an!" ;-)))
Es kommt auf das Geb.datum deines Kindes an:
Ist es ab dem 1.1.2001 geboren, so muß man die Elternzeit 6 Wochen vorher spätestens anmelden, wenn diese direkt im Anschluß an die Muuterschutzfrist beginnt.
Soll sie später irgendwann beginnen, muß man das 8 Wochen vorher mitteilen.
HTH
Désirée
Mitglied inaktiv - 18.05.2001, 10:54