Frage: Allgemeine Frage

Hallo, ich habe eine Tochter mit knapp 1 Jahr. Mein Freund ist Vater der Kleinen. Vaterschaft ist anerkannt und wir haben gemeinsames Sorgerecht. Wir sind nicht verheiratet und wohnen auch nicht zusammen! Ich bekomme Erziehungsgeld, Kindergeld und Arbeitslosengeld II. Er bezahlt Unterhalt für unsere Tochter. Steht mir sonst noch was zu? Ich frag jetzt einfach ganz frech und unverschämt und ich hoffe die Frage bekommt niemand in den falschen Hals und ich muß jetzt mit bösen Antworten rechnen...!! Aber es interessiert mich eben ob ich noch irgendwo irgendwas beantragen kann oder nicht. LG Conny

Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 20:51



Antwort auf: Allgemeine Frage

Das einzige wenn überhaupt kannst du noch Wohngeld beantragen!

Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 21:32



Antwort auf: Allgemeine Frage

Du hast alles beantragt, was Dir zusteht - mehr geht nicht. Wohngeld und Hartz IV schließen sich gegenseitig aus.

Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 21:40