Frage: alg

wieviel arbeitslosengeld bekommt man nach 3jahre elternzeit ? wenn ich aber noch keine betreuung meines kindes habe? fragen die danach? lg

von julio am 03.12.2011, 12:18



Antwort auf: alg

Hallo, das wird nach pauschalen Sätzen ermittelt. Näheres weiß der Sachbearbeiter Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2011



Antwort auf: alg

wenn du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst, und das tust du nicht, wenn du keine ausreichende betreuung für dein kind hast, bist du nicht leistungsberechtigt. das arbeitslosengeld errechnet sich nach deinem einkommen vor deiner elternzeit. mit 3 hat dein kind einen anspruch auf einen kindergartenplatz, vll nicht zwingend im wunschkindergarten. zudem gibt es tagesmütter, die bezahlung wird ggf durch das jugendamt subventioniert.

Mitglied inaktiv - 03.12.2011, 14:33