Absturzsicherung für Kleinkind am Balkon

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Absturzsicherung für Kleinkind am Balkon

Hallo! Ich wohne in einer Wohnung in einem Hochhaus im fünften Stock und habe eine 19 Monate alte Tochter und ein Neugeborenes. Da ich tagsüber alleine mit den Kindern bin und meine Tochter sehr lebhaft ist, hat mein Mann zusätzlich zu dem schon vorhandenen Geländer von ca. 1m Höhe eine Absturzsicherung (Draht) von ca. 60 cm Höhe angebracht um einen fatalen Unfall zu vermeiden. Diese ist natürlich nicht permanent angebracht und wird, wenn die Kinder in entsprechendem Alter sind, wieder entfernt werden. Nun haben sich einige Nachbarn bei der Hausverwaltung beschwert und wollen uns zwingen die Sicherung abzunehmen, da die Außenansicht des Gebäudes verändert wurde, was ich persönlich nicht so empfinde. Wie ist denn die Rechtslage? Geht die Sicherheit der Kinder vor oder muß ich die Abstursicherung entfernen und mit dem Risiko eines Unfalles leben? Kann mich die Hausverwaltung vor Gericht bringen? Wie stehen meine Chancen? Vielen vielen Dank schon mal für Ihre Antwort! Mit freunlichen Grüßen, Anna

Mitglied inaktiv - 23.08.2009, 11:30



Antwort auf: Absturzsicherung für Kleinkind am Balkon

Hallo, es kommt darauf an - we hoch wohnen, Sie, wie hoch ist die Brüstung, wie schlimm sieht die Sicherung aus... Da muss man abwägen. Wie wäre es mit einem festen Netz (sieht man doch häufiger) - das dürfte doch nicht stören) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.08.2009