Frage: 9 Wochen

Hallo Frau Bader, ich erwarte Juli unser 2. Kind. Die Elternzeit für das 1. Kind endet aber schon Ende März. D.h., dass eine Zeitlücke von 9 Wochen bis zum nächsten Mutterschutz entsteht. Da meine Arbeitsstelle 60 km entfernt liegt, ergibt sich ein Versorgungsproblem für meine Tochter. Was kann ich tun, damit ich meinen Job nicht verliere, ohne die 9 Wochen noch zu arbeiten? Oder muss ich eine Ganztagesmutter organisieren, die sich für diesen Zeitraum um meine Tochter kümmert? Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Antwort! Viele Grüße!

Mitglied inaktiv - 02.01.2006, 20:55



Antwort auf: 9 Wochen

Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub zu regeln. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2006