Hallo Frau Bader, da ich dieses Jahr schon Einkünfte hatte, kann ich keinen Freistellungsauftrag beim Finanzamt stelen und muß auf Lohnsteuerkarte (Kl. 6) arbeiten. Bekomme ich die Abzüge beim Lohnsteuerjahresausgleich komplett zurück oder bin ich mit dem Freistellungsauftrag viel besser dran? Wieviel in etwa geht mir dadurch verloren? Werden diese Einkünfte beim Erziehungsgeld berücksichtigt so daß ich dann weniger Erziehungsgeld bekomme? Vielen Dank für Ihre Antworten Gaby
Mitglied inaktiv - 20.11.2000, 20:23