Hallo Frau Bader, ich habe nun noch 3 Wochen bis zur Entbildung zeit und so langsam wird es mit dem stellen der ganzen Anträge ernst. Man versucht ja das beste bei dem ganzen rauszuholen, doch ganz einfach ist das allerdings nicht. Ich habe dazu nun 3 Fragen: 1.) Wenn ich Elterngeld plus oder Elterngeld auf 2 Jahre splitte, bekomme ich trotzdem ab dem 1. Geburtstag des Kindes das Betreuungsgeld in Höhe von 150 €? 2.) Wenn ich Elterngeld plus mache, darf ich doch ab dem ersten Tag Elternzeit, 450 € dazu verdienen ohne Abzüge, richtig? 3.) Wenn ich 2 Jahre Elterngeld beantrage (also Elterngeld plus oder die Splittung) und ich würde nach ca. 1 1/2 Jahren wieder schwanger werden, von was wird meine neue Grundlage des Elterngeldes für das 2te Kind berechnet? Vielen lieben Dank vorab. Gruß MAJA
von Rabenschnabelfortsatz am 13.12.2016, 22:21