Frage: 13. Monatsgehalt

Hallo Frau Bader, ich arbeite nun (seit Juli d. J.)nach meiner 3-jährigen Elternzeit wieder bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Ich habe diesmal das 13. Monatsgehalt nur anteilig erhalten. Ergänzen sich die Beschäftigungszeit vor der Elternzeit und danach nicht, so das nun das volle 13. Monatsgehlat gezahlt werden müsste? Ich habe schließlich 2003 keines mehr erhalten, obwohl ich in dem besagten Jahr erst im Mai in Mutterschutz gegangen bin. VG Gaby

Mitglied inaktiv - 23.12.2006, 10:34



Antwort auf: 13. Monatsgehalt

Hallo, da kann man nicht pauschal sagen, weil solche Gratifikationen gesetzl. nicht geregelt sind. Es kommt darauf an, worauf sie beruhen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung....)- dort muss man die Bewdingungen nachlesen. Fragen Sie andere in der gleichen Situation (Gleichbehandllungsgrundsatz). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.12.2006



Antwort auf: 13. Monatsgehalt

bei uns gibt es die bonuszahlung ganz oder anteilig, wenn man an einem stichtag gearbeitet hat (bei uns ist das ein tag im juni). es kann also durchaus sein, dass du deshalb 2003 kein geld bekommen hast, dieses jahr aber schon. ergänzen tun sich zwei jahre eigentlich nicht. lg two_kids

Mitglied inaktiv - 23.12.2006, 10:46