Hallo Dr.Posth
Man soll ja Strafen(DAS WORT MAG ICH NICHT) geziehlt anbringen.Also der Sache nahe.
Mir fällt es hier und da schon schwer,für einen Fehltritt immer die passende STRAFE anzusetzen.
Jan hat z.zt. die Tritt und Hauphase. Er ist 5,5 Jahre .Und will sich jetzt immer mehr durchsetzen und wenn das nicht immer so klappt,bekomme ich schon mal einen Tritt und werde gehauen.
Ich habe ihm nun gesagt,das ich schwarze Punkte einfallen lassen haben und bei 3 Punkten laße ich mir was einfallen,für das Vergehen---nur was,wie soll ich ihn geziehlt für das gesagte BESTRAFEN:
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sich nicht verabreden dürfen-Fernseh Verbot,nicht mit Papa spielen dürfen,ich weiß nicht was für das tretten angemesen wäre.
Mitglied inaktiv - 13.11.2006, 18:16
Antwort auf:
Schlafen bei Eltern
Hallo, Strafen ist eigentlich die Bankrott-Erklärung des Erziehers. Die ideale Erziehung kommt ohne Strafe aus. Wenn aber Strafen angebracht sind, dann müssen sie immer mit dem Anlaß der Bestrafung logisch verbunden sein. Wenn ein Kind seine Eltern gezielt schlägt, dann gilt die erste Frage dem, woher das Kind diese Verhaltensweise kennt und von wem es diese übernommen hat. Dieses schlechte Vorbild muß für die Zukunft unterbunden werden.
Wird man als Eltern von seinem Kind geschlagen, wendet man im Kleinkindalter die Methode der Induktion an, s. gezielter Suchlauf. Bei Vorschul- und Schulkindern muß mit dem Kind gesprochen werden. Inhalt dieses Gesprächs muß die Erklärung sein, daß die Verletzung eines anderen Menschen in unserer Gesellschaft aus moralischen Gründen verboten ist. Dieses Verbot gilt auch für Kinder. Dann muß gemeinsam überlegt, welche Möglichkeiten existieren, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen. Dazu gehört es auch, dem Verletzten Trost auszusprechen und ihm um Verzeihung zu bitten. Dieses verbale Entschuldigen wird aber im Schulalter vom Kind erst richtig begriffen.
Ist das Potential für Wiedergutmachung ausgeschöpft und gelingt das Entschuldigen noch nicht, kann eine Strafe nur zum Inhalt haben, daß der Geschädigte aufgrund seiner "Schmerzen und Not" z.B. bestimmte Verrichtungen nicht mehr machen kann und der Schädiger, also das Kind, dafür einspringen muß. Dabei kann man als Eltern den Schweregrad der Beschädigung natürlich ein wenig auf die Spitze treiben. Das Kind soll dann "zur Strafe" die Spülmaschine ausräumen, das Abendessen zubereiten oder die Wohnung fegen. Verbote von geliebten Gewohnheiten wie Fernsehen gucken haben nichts mit dem eigentlichen Geschehen zu tun und bleiben dadurch vollkommen wirkungslos. Die Folge ist, daß man sich als Eltern immer stärkere Strafen ausdenkt, die aber wegen des fehlenden Zusammenhangs nicht wirkungsvoller werden Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 17.11.2006