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Elternzeit richtig berechnen

Thema: Elternzeit richtig berechnen

Hallo, ich kopiere es mal aus dem Expertenforum hier rein. Vielleicht hat jemand eine ähnliche Konstellation und kann mir weiter helfen. O:-) Guten Tag, ich habe eine Frage zu meiner Elternzeit. Kind 1, geb. 01/13, Elternzeit bis 06/14 (verkürzt wegen neuer Schwangerschaft) Kind 2, geb. 07/14, Elternzeit bis 12/2015 (verkürzt wegen neuer Schwangerschaft) Kind 3, geb. 02/16 Bei allen habe ich von vornherein 2 Jahre beantragt, mit Option das dritte bis zum 8. Lebensjahr zu nehmen. Ich habe folgendes im Internet gefunden. http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=227992 "Grundsätzlich steht es der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite frei, die Überschneidungszeit beider Elternzeitansprüche - auch noch nachträglich - so auf die beiden Kinder zu verteilen, dass bei Geburten bis 30.06.2015 nicht mehr als 12 Monate und bei Geburten ab 01.07.2015 nicht mehr als 24 Monate ungenutzt bleiben. So wird eine restlose Übertragung/spätere Inanspruchnahme ermöglicht." Demnach kann man mit Einverständnis des Arbeitgebers die Elternzeiten auch noch nachträglich so auf die Kinder verteilen, dass nichts verfällt Könnte ich nun, auch im Nachhinein, die Elternzeit so legen, dass ich erst die drei Jahre für Kind 1, dann für Kind 2, dann für Kind 3 nehmen, so dass nichts verfällt? Wie berechne ich dann das genaue Ende? Ich wuerde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

von Feenzauber am 06.03.2018, 14:08



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

Hmm, wird wahrscheinlich nicht gehen. Ich hab die Elternzeit auch gesplittet. Mein Arbeitgeber war aber sehr genau. So hab ich bei Kind Nr. 1 zwei Jahre beantragt, dann die Verlängerung beantragt. Das hab ich bei Nr. 2 leider vertüdelt. Und bei Nr. 3 wieder 2+1 Jahr beantragt. Genommen hab ich dann zuerst Zeit für Kind 1, dann für Kind 2, dann als Kind 3 kam Rest von Kind 1 und erst dann Zeit von Kind 3. So hab ich für den Notfall noch Zeit von Kind 3, die ich bis zu dessen 8. Lebensjahr nehmen kann. Mein Mann hat Elternzeit für Kind 3 beantragt und konnte, obwohl Kind 2 noch keine 3 Jahre alt war nur einen Rest für Kind 2 beantragen. Am Ende wird er 2 Jahre und 3 Monate nehmen, nachdem er schon 2 Monate für Kind 3 genommen hatte. Das ist total kompliziert gewesen, gerechnet wurde hier Tag-genau. Die Dame in der Verwaltung war sehr lieb und hat mir am Telefon genau gesagt, welche Daten ich in die Anträge schreiben muß, damit es hinhaut und so wenig wie möglich verfällt. Viel Erfolg! Gruß, Marén

von mareen283 am 06.03.2018, 18:10



Antwort auf Beitrag von mareen283

Hallo aber Geld gibt es ja nur für ein Jahr oder?

von Halligalli84 am 07.03.2018, 18:46



Antwort auf Beitrag von Halligalli84

Ja, volles Elterngeld gab's nur im ersten Jahr. Dann immer das übliche im Mutterschutz und zweimal den Minimalbetrag plus Geschwisterbonus.

von mareen283 am 08.03.2018, 07:46



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

Ich denke du müsstest für jedes Kind noch ein Jahr über haben. Die müsstest du jetzt noch alle nehmen dürfen. LG

von Lewanna am 08.03.2018, 08:58



Antwort auf Beitrag von Lewanna

Ja, aber wer kann mir da genau weiter helfen?

von Feenzauber am 09.03.2018, 14:54



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

Dein Arbeitgeber - beziehungsweise die Verwaltung der Firma - je nach Betriebsgröße! Viel Erfolg!

von mareen283 am 09.03.2018, 16:04



Antwort auf Beitrag von Feenzauber

das wurde dir doch schon so oft gesagt. die ersten beiden kinder sind nach der alten regelung geboren, nach derer nur 12 monate mit über das 3. jahr hinweg genommen bzw. geschoben werden können. und du hast immer je mit der neuen elternzeit begonnen und nicht die reste erst genommen der vorherigen kinder, die über 12 monate rübergehen, daher ist das alles weg! du hast pro kind noch ein jahr übrig. und diese müssen jeweils enden!! wenn das kind 8 wird, das jeweilige. also wenn du jetzt alles nimmst, geht nix mehr verloren. pro kind 1 jahr. rest weg.

von mellomania am 10.03.2018, 21:22