September Mamis

Forum September Mamis 2011

@gusti05

Thema: @gusti05

Man muss in der SS nicht jedes neues Quartal 10€ Praxisgebühr bezahlen und eine Überweisung verfällt nicht, wenn diese z.B. im Januar ausgestellt wird ist diese auch bis Ende März gültig bzw. die Überweisung vom April ist bis Ende Juni gültig. Du hast am 14.09. deinen ET? Meiner ist am 19.09., also bist du 5 Tage weiter als ich. Verstehe nur nicht warum du dann keinen Termin bekommst?! Komisch, gehst du zur Feindiagnostik in ein KH oder wo sollst du dich vorstellen? nancy584

von nancy584 am 28.03.2011, 14:20



Antwort auf Beitrag von nancy584

...muss mich mal hier einmischen... habe gerade bei meiner KK auf der Webseite nachgeschaut, da steht auch: "Für den Check-up 35, die Krebsfrüherkennung, Schwangerenvorsorge, Zahnprophylaxe und Schutzimpfungen oder bei Inanspruchnahme eines Arztes im Rahmen der Unfallversicherung muss ebenfalls keine Praxisgebühr bezahlt werden." Das wusste ich z. B. auch nicht... kann ich jetzt beim nächsten Fälligwerden die Zahlung ablehnen und drauf hinweisen, dass es sich um eine Vorsorgeuntersuchung handelt??? Hmmmm...

von HighHeelDiva am 28.03.2011, 14:31



Antwort auf Beitrag von HighHeelDiva

naja, aber wenn mal was "dazwischen" kommt, was unplanmäßiges, muss man spätestens bezahlen. ich z.b. hatte ja im januar für das quartal gezahlt und ich war soooooo oft beim arzt und er hat jedes mal schnell geschallt... das hätte er in manchen fällen gar nicht machen müssen... aber es war eben für mich kostenlos. und ich denke mal, die 10 euro machen es auch nicht mehr fett ;)

von gusti05 am 28.03.2011, 14:39



Antwort auf Beitrag von nancy584

Das eröffnet mir ja nun ganz neue Horizonte !!! Da muss ich mich aber mal schlau machen ! :-)

von li1894 am 28.03.2011, 14:37



Antwort auf Beitrag von nancy584

Klar, wenn mal was dazwischenkommt.. aber ich denk nicht immer an die Praxisgebühr und hab nicht immer Bargeld bei mir, es ist mir ab und an ziemlich lästig :) werd sie bestimmt weiterhin zahlen, da ja auch mal Überweisungen geschrieben werden müssen...

von HighHeelDiva am 28.03.2011, 14:43



Antwort auf Beitrag von nancy584

Man muss in der SS beim Frauenarzt und auch bei anderen Ärzten bei denen man wegen der SS in Behandlung ist KEINE Praxisgebühren bezahlen. Das wäre ja noch schöner, denn die SS im Januar festgestellt wird, hier muss man die Praxisgebühr letztmalig bezahlen, und die letzte VU ist im September müsste man ja für 3 Quartale zahlen, das wären 30€ - die kann man lieber in das Baby investieren! Hier gehts um´s Prinzip, wir zahlen schließlich jeden Monat von unserem hart erarbeiteten Bruttolohn jede Menge Krankenversicherungsbeiträge!

von nancy584 am 28.03.2011, 14:46



Antwort auf Beitrag von nancy584

und was ist wenn man aber zwischendurch mal hin muss, weil man eben ein schlechtes gefühl hat oder irgend eine krankheit? da muss man doch dann bezahlen oder?

von gusti05 am 28.03.2011, 14:48



Antwort auf Beitrag von gusti05

Nein, während der SS muss man für keine Arzttermine, weder für die normale Vorsorge noch für andere Untersuchungen oder Termine eine Praxisgebühr bezahlen!

von nancy584 am 28.03.2011, 17:57



Antwort auf Beitrag von nancy584

Hallo, man muss für die reguläre Vorsorge nicht bezahlen, darf dann aber auch keine anderen Fragen stellen, denn das würde dann kosten. Also ich bezahle die 10 €, und kann dann alles fragen, was ich wissen möchte, bzw. es gibt mehr als 3x Us,...

von kalelu am 28.03.2011, 14:59



Antwort auf Beitrag von nancy584

wenn man nur die leistungen in anspruch nimmt die per vorsorge vorgesehen sind fallen keine 10 euro an. aber sobald du mal fragtst was das und das für zipperlein sind und der arzt dir z.b. den bauch abtastet, fällt das nicht mehr darunter und die 10 euro sind fällig. lg christine

von Itzy am 28.03.2011, 14:59