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Zusammenlebend, nicht verheiratet, Sorgerecht

Thema: Zusammenlebend, nicht verheiratet, Sorgerecht

Hallo zusammen, wie macht ihr das? Das alleinige Sorgerecht behalten? Das gemeinsame vor Geburt beantragen? Oder danach? Bin auf eure Antworten gespannt! LG und genießt das schöne Wetter

von Knopf2016 am 21.04.2016, 13:48



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Ich habe bei der großen, nach der Geburt das halbe Sorgerecht beim Jugendamt dem Vater überschrieben. Würde ich heute nicht mehr machen. Ebenso einen schönen sonnigen Tag:)

von Moggele81 am 21.04.2016, 13:52



Antwort auf Beitrag von Knopf2016

Hallo, bei uns ist es nun schon eine ganze Weile her, aber wir sind damals nach der Geburt zum Jugendamt gegangen und dann habe ich das halbe Sorgerecht meinen Mann überschrieben. Mittlerweile sind wir natürlich verheiratet und da hat er es diesmal ja eh direkt. Aber man kann auch vorher zum Amt und das direkt klären lassen. Lg Lolle

von Lolle84 am 21.04.2016, 13:53



Antwort auf Beitrag von Knopf2016

Kann nur raten das Sorgerecht nicht zu teilen, so gut es jetzt auch laufen mag, wenn ihr euch versteht, werdet ihr ohnehin alles gemeinsam entscheiden, dazu braucht ihr kein geteiltes Recht. Und falls ihr doch heiraten solltet, teilt es sich ohnehin, davor braucht es aber nicht sein. Lg

von Smmefa am 21.04.2016, 13:56



Antwort auf Beitrag von Knopf2016

Also wir haben damals bei meiner Tochter schon vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Auch jetzt haben wir diese bereits beantragt. Auch haben dann beide Kinder den Nachnamen meines Verlobten. Ich finde, wenn man ein gemeinsames Kind hat, warum darf der Vater dann nicht auch über dieses bestimmen? Finde das ganz schön ungerecht den Vätern gegenüber. Nie haben die ein Mitspracherecht, nur wenn "wir es erlauben". Wenn man verheiratet ist, bekommt der Mann es doch auch automatisch... Auch wenn es mal auseinander gehen sollte, ist er dennoch der Vater und die Kinder können nun wirklich nichts dafür. Natürlich ist vorausgesetzt, dass man sich auch drauf verlassen kann.

von gusti05 am 21.04.2016, 14:09



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Das ist seit ein paar Jahren nicht mehr ganz so, jetzt können auch die Väter das gemeinsame Sorgerecht beantragen und müssen es gegebenenfalls einklagen, aber dann bekommen sie es ob die Mutter will oder nicht.

von dieholde am 21.04.2016, 15:24



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Hey, bei unserer ersten haben wir es vor der Geburt geteilt, jetzt sind wir verheiratet also brauchen wir es nicht extra beantragen. Mir war es damals auch wichtig das mein, damals noch Freund, keine Probleme hat an sein Kind zu kommen. Falls mir was unter der Geburt passiert. Was später ist kann niemand sagen. Denke aber auch das man sowas dem Vater nicht vorenthalten sollte....

von Bigskunk am 21.04.2016, 14:15



Antwort auf Beitrag von Knopf2016

Huhu Also ich war mit meinem Freund erst letzte Woche beim Jugendamt wegen Vaterschaftsanerkennung und geteiltes Sorgerecht. Ich find es besser alles vor der Geburt geregelt zu haben. Zumal die Kleine den Namen meines Freundes haben soll. Auch wenn wir uns irgendwann trennen sollten, was ich nicht hoffe, finde ich es mehr als normal und gerecht dass mein Freund mit entscheiden darf. Es ist ja unser gemeinsames Kind.

von PrinzessinBK am 21.04.2016, 15:24



Antwort auf Beitrag von Knopf2016

bei meiner großen haben wir das auch schon alles vor der geburt gemacht, sie trägt auch seinen namen, da wir eigentlich so gut wie verlobt waren. hat leider nicht gehalten... und nun ärgere ich mich, jeden pups mit ihm abstimmen zu müssen... für manche dinge muss er ja auch mit unterschreiben... das geht nur so lange gut wie man sich einigermaßen versteht... mein ex hat nun ne neue und schon fangen die "spielchen" an...

von dogele-nr.3 am 21.04.2016, 15:37



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Bei meinem 1. Kind war es der gleiche fall. Wir haben vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen u das geteilte Sorgerecht. Finde das wichtig. U ist einfacher vor der Geburt. Da wir nächste Woche heiraten stellt sich die Frage beim 2. Kind nicht :)

von dino3711 am 21.04.2016, 16:39



Antwort auf Beitrag von Knopf2016

Huhu Ich hatte bedenken zwecks geteiltem sr Mit dem Vater meiner ersten beiden habe ich keinen Kontakt mehr und da haBen wir kein geteiltes Grad wenn man jung ist rät man dazu und ist auch ganz gut so auch wenn ich ehrlich gesagt noch nie gefragt wurde ob wir geteiltes haben Mit dem Vater meines jetzigen babys teile ich das sorgerecht er hat rechte und Pflichten und nachteile gibt es keine auch wenn einer dem anderen Steine in den weg legen kann aber hoffen wir mal dass alle so erwachsen sind und es zu sowas nicht kommt zur Not gibt es ja stellen die Streitigkeiten aus dem weg räumen können Wir haben es Anfang der Woche alles unterschrieben die vaterschaftsanerkenneung und das sorgerecht so müssen wir nicht nochmal los später und können direkt im kh die Geburtsurkunde beantragen und mitnehme :) Sry ist länger geworden lg

von jolina06 am 21.04.2016, 16:46



Antwort auf Beitrag von Knopf2016

also wir sind verheiratet aber wenn wir es nicht wären, würden wir das auf jeden fall vor der geburt klären

von amy2107 am 21.04.2016, 19:30



Antwort auf Beitrag von Knopf2016

Also wir waren auch schon beim Jugendamt und haben Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht geklärt. Einmal bekommt man die Geburtsurkunde dann später schneller wenn man die Anerkennung gleich in der Klinik mit abgibt. Außerdem hat mein Freund in der Klinik sofort alle Rechte. Falls ich eine Vollnarkose bekomme darf er für die Kinder entscheiden wenn irgendwas sein sollte und sollte mir etwas passieren darf er auch sofort zu seinen Kindern, das war uns wichtig.

von Mäuschen1977 am 21.04.2016, 21:35