Hallo zusammen,
ich überlege gerade, wie ich meine Elternzeit abmelden muss und habe im Internet irgendwie verschiedene Angaben dazu gefunden. Vielleicht können mir die Mamis unter euch weiter helfen, die schon ausgekugelt haben.
Der Et des Kleinen ist am 19.6. Wenn ich nun die Elternzeit anmelde und 2 Jahre nehmen möchte, von wann bis wann muss ich denn nun den Zeitraum angeben?
Ich habe tlw. gelesen, dass der Mutterschutz in die Elternzeit mit einberechnet wird; stimmt das so? Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass das Kleine am ET kommt, dann müsste ich also vom 19.6.2016 bis zum 18.6.2018 angeben, oder?
Oder gilt die Zeitspanne erst ab Ende der Mutterschutzfrist also vom 15.8.2016 bis 14.8.2018?
Danke schonmal für eure Hilfe
Liebe Grüße!
von
kleinee_Fee
am 13.06.2016, 15:30
Hi, richtig ist Geburtstag als Beginn und dann endet es am Tag vor dem 2. Geburtstag.
Also ist deine Annahme mit dem ET richtig.
Anmelden musst du übrigens in der 1 Lebens Woche.
LG
von
kleinemaus2016
am 13.06.2016, 17:34
Danke
von
kleinee_Fee
am 13.06.2016, 19:36
Hallo, also ich hatte meine elternzeit eine woche nach geburt schriftlich bekanntgegeben. Laut frist heißt es sieben wochen vor beginn und da ja 8 wochen nach der geburt der mutterschutz geht und du danach erst die elternzeit antreten kannst, reicht es auch ne woche nach geburt anzumelden. Mein sohn ist am 24.09.15 geboren, mutterschutz ging bis 19.11 und elternzeitbeginn ist somit der 20.11.15 und da ich 3 jahre genommen habe geht die elternzeit bis zum 23.09.18 und am 3.ten geburtstag müsste ich wieder arbeiten.
Hoffe meine erklärung war etwas verständlich
von
Sabrina-kathy
am 13.06.2016, 22:41
Hi,
ja ich denke ich habe es verstanden
In der Anmeldung steht also der Zeitraum von Ende Mutterschutz bis ein jeweiligen Geburtstag des Kindes.
Falls das Kleine also am 19.6 kommt, werde ich vom 15.8. bis zum 18.6.2018 einreichen.
von
kleinee_Fee
am 14.06.2016, 22:33