Thema:
Wichtig weiterbezahlung im BV
Hallo ihr lieben! Habe heute mit Schrecken gesehen, dass mir über 300€ zu wenig gezahlt wurden. Ich bin seit dem 18.12 im BV, wie berechnet sich dann mein Gehalt? Ich dachte aus den 3 Gehältern davor?! Also wären das doch November, Oktober und September. Wie steht es denn mit dem Gehalt bei dem mein Weihnachtsgeld dabei war? Das muss wohl vorher abgezogen werden nehme ich an. Weiß gerade nicht weiter. Muss da morgen mal anrufen aber ich hab eben auch gelesen das man keine Einbuße haben darf und es kann ja nicht sein das mir nun so viel Geld fehlt. Ich hab auch immer Schicht-, Wochenendzulage und Rufbereitschaften ausgezahlt bekommen und das muss ja so im Durchschnitt weiter gezahlt werden. Nun fehlt aber echt einiges :(
von
MomosWelt
am 29.02.2012, 18:42
Ich bekomme mein Nettogehalt und den Kinderfreibetrag, Zuschläge wie Wochenend, Feiertag und Wechselschichtzulage kriege ich natürlich nicht mehr denn ich arbeite dafür ja auch nicht
von
limkisa
am 29.02.2012, 19:10
Es wird der durchschnittsbetrag aus den letzten 3 monaten vor dem BV berrechnet und das ausbezahlt. Könnte also hinkommen.!
von
Jazzy1982
am 29.02.2012, 19:14
nein, schichtzulagen, bereitschaft und wochenendzuschlag fällt weg. nur das grundgehalt bekommst du.
das könnte dann mit 300€ weniger sogar hinkommen. je nachdem, was du eben verdienst und welche steuerklasse du bist.
als ich 2009 bv hatte, waren es etwa 200-250 weniger, weil die schichten wegfielen.
lg Anett
von
emres
am 29.02.2012, 19:22
Eigentlich soll man ja keinen Nachteil haben, daher ja den Durchschnittswert und das war es bei weitem nicht. So wirkt es sich ja negativ auf mein Geld im der Elternzeit aus. Habe dieses mal nur 1300€ bekommen, das ist noch nicht einmal meine Regelvergütung. Hab keine Ahnung wie sie darauf kamen :(
von
MomosWelt
am 29.02.2012, 19:48
ich weiß nicht, was deine regelvergütung ist aber ich weiß, schichten zählen definitiv nicht. hab aber nochmal nachgesehen, hatte dafür eine schwangerschaftspauschale bekommen. sicher als schichtersatz oder sowas.
habe momentan noch keine geld nach beginn des BV bekommen. bin ja erst in der 2. woche.... hoffe du kannst es morgen klären.
lg Anett
von
emres
am 29.02.2012, 19:54
Also ich bekomme genauso viel wie vorher habe auch Schichtarbeit. Im Gesetz steht ja, dass man KEINEN Nachteil haben soll und keine Schichtzulage wäre doch ein Nachteil. Frag doch mal im Expertenforum die Rechtsexperten
von
Monky1983
am 29.02.2012, 20:32
Misch mich mal ausm Oktoberbus ein!
Also ich hatte in meiner letzten Schwangerschaft auch ein BV. Ich hatte damals 1400 Gehalt + 200€ Überstundenzulage. Also 1600€. Genau die hab ich auch monatlich bekommen! Bei mir wurde nix abgezogen! Besteh auf dein Recht und ruf die Krankenkasse an- die zahlt das ja an den Arbeitgeber und der leitets weiter.
Weihnachtsgeld weiß ich jetzt nicht...
Grüße
Krümel
von
Krümel_monster
am 29.02.2012, 20:59