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Forum Januar Mamis 2015

Weiss das einer von Euch ????

Thema: Weiss das einer von Euch ????

Hallo Ihr Lieben, vielleicht weiss das einer von Euch?? Ich habe ab dem 18.12.2014 Muschu, da ich aber kaum noch zum Schlafen komme, wegen Schmerzen in den Beinen / Becken und dem Ischias, aber einen 11 Std. Arbeitstag habe ( mit Hin-u.Rückfahrt ) hat mein Frauenarzt gesagt, er würde mich bis zum Muschu krankschreiben, wenn es nicht mehr geht. Und da ich mittlerweile echt auf dem Zahnfleisch gehe...auch was den Stress hier noch betrifft, möchte ich das gerne wahrnehmen, weil ich eigentlich an mich und meinen Krümel denken muss. Aber wie sieht das dann mit meinem Gehalt aus ?? Ich bekomme ja keine BV, sondern eine AU. Ich würde Ende November doppeltes Gehalt bekommen, wegen 13. Gehalt. Welche Abstriche habe ich dann, wenn ich jetzt bis zum 18.12.14 krankgeschrieben werde ? Kennt sich damit jmd. aus oder hat einen LINK für mich ?? Ich weiss, dass die KK ab der 6. Woche dann Krankengeld zahlt oder ? Freu mich über Rückmeldung. LG

von Mone8282 am 27.10.2014, 09:43



Antwort auf Beitrag von Mone8282

Warum gibt der Arzt denn nicht gleich ein BV? Dann sparst du dir den Stress mit dem KG. Du hast so oder so Anspruch auf das 13. Gehalt, wenn das vertraglich vereinbart ist und du in den letzten 12 Monaten in der. Firma fest angestellt warst. Wenn ich richtig rechne, fällt die Zahlung auch noch in die Zeit der AU (vor Ablauf der sechs Wochen), das zahlt der AG. Wenn du in der Zeit der Zahlung wegen einer Erkältung ausfallen würdest, bekommst du es ja auch. ;-) Kenne zwar eure Rechtslagen nicht, aber ich orientiere mich da an die Betriebsvereinbarung bzw. den Tarifvertrag meiner Firma. Vielleicht kannst du in euren Vereinbarungen nachlesen oder beim Betriebsrat bzw. Personalabteilung nachfragen? Alles Gute Gabriela aus dem Dezemberbus

von GabrielaK am 27.10.2014, 09:55



Antwort auf Beitrag von GabrielaK

Danke für deine rasche Antwort ;-) Ja ich bin fest und unbefristet angestellt und das würde noch in die Zeit der AU reinfallen, also vor Ablauf der sechs Wochen. Ich müsste meinem FA mal wegen einer BV fragen, er hat immer nur eine Krankschreibung angesprochen ;-( Danke aber schon mal

von Mone8282 am 27.10.2014, 10:01



Antwort auf Beitrag von GabrielaK

Nach Auskunft meiner FA-Praxis kommt das BV nicht vom Arzt, sondern vom Arbeitgeber bzw. der aufsichtführenden Behörde, wenn der Arbeitgeber Dir keinen Arbeitsplatz anbieten kann, der den Mutterschutzrichtlinien entspricht. Aber darum geht es ja bei Dir nicht, daher müsste in Deinem Fall schon die Krankschreibung das Richtiges sein. Grüße aus dem Novemberbus!

von Glaseule am 27.10.2014, 12:55



Antwort auf Beitrag von Glaseule

Ein individuelles BV muss immer ein Arzt ausstellen.

Mitglied inaktiv - 27.10.2014, 13:04



Antwort auf Beitrag von Mone8282

Hi Also ich bin seit der 16 Woche arbeitsunfähig.das Gehalt bekomme ich normal ausgezahlt jedoch keine sonderleistungen.Krankengeld gibt es meistens ab der 6 Woche bei mir schon nach einem Monat da es um einen anderen Tarifvertrag ging Im Notfall mal im Personalbüro schlau machen

von nadn1 am 27.10.2014, 09:57



Antwort auf Beitrag von Mone8282

Warum bist du denn Krankgeschrieben? Bv gibt es nur wenn dein Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen nicht mit der Schwangerschaft vereinbar sin. Gibt es ein medizinisches Problem wirst du krank geschrieben.

von Unglaubliches Wunder am 27.10.2014, 12:25



Antwort auf Beitrag von Unglaubliches Wunder

Genau so sieht's aus!

Mitglied inaktiv - 27.10.2014, 13:07



Antwort auf Beitrag von Mone8282

Es ist ja ein medizinisches Problem. Dann wird der Arzt mir auch keine BV geben Deswegen hat er bisher auch nur die Krankschreibung angesprochen.

von Mone8282 am 27.10.2014, 13:35



Antwort auf Beitrag von Mone8282

Wenn deine Tätigkeit eine Gefahr für die Schwangerschaft darstellen kann, kann der Arzt ein BV ausstellen. Dazu gehört zB auch Stress. Bei mir zB ist es, dass ich aufgrund von stark verkürztem Gebärmutterhals nicht 8-9 Stunden sitzen soll. Habe auch eine BV. Und die stellt der Arzt aus. Die Diagnose steht nicht auf der BV. Aber ich weiß, dass nicht jeder Arzt gerne eine BV ausstellt. Für den Arbeitgeber aber selbst hat das absolut keine Nachteile. Finanziell wird über eine Umlageversicherung, dein Gehalt erstattet und dein AG ist in der Vertretungsplanung flexibler. Würde mit Dem FA mal drüber sprechen.

von GabrielaK am 27.10.2014, 13:47



Antwort auf Beitrag von Mone8282

Hallo, ich bin auch schon lange krank geschrieben und bei mir hat erst der Arbeitgeber sechs Wochen gezahlt und dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Der FA muss dann immer einen Auszahlungsschein unterschreiben. Doof ist nur Krankengeld gibt's im Nachhinein und Gehalt bekam ich im Voraus. Also musste ich eine Durststrecke überstehen. Ich hab es mehrfach versucht aber ein Beschäftigungsverbot bekam ich nicht. Weil es sich ja um einen krankhaften Zustand handelt mit der Muttermundschwäche und den Vorwehen und meinen schwangerschaftsbedingten Wehwehchen und mein Bürojob mich nicht krank macht. Hab mich an verschiedenen Stellen erkundigt aber am Ende lief es aufs gleiche raus. Bin krank und dadurch nicht arbeitsfähig und nicht die Arbeit stellt die Gefahr an sich dar. Mein Arzt meinte man muss da sehr korrekt sein damit es keinen Ärger gibt. Krankengeld ist weniger als Gehalt aber damit kommen wir klar nur hoffe ich dass ich beim Elterngeld keinen Nachteil habe, aber da habe ich gelesen mit schwangerschaftsbedingter Krankheit kann man mit Attest bewirken dass der Zeitraum mit dem Krankengeld ausgeklammert und das Gehalt davor bei der Berechnung herangezogen wird. Ich hoffe das stimmt ...

von Hummeldumm am 27.10.2014, 13:55



Antwort auf Beitrag von Hummeldumm

Es ist Auslegungssache. Ich habe ja das gleiche Problem wie du und habe ein BV. Jeder Arzt ist da anders.

von GabrielaK am 27.10.2014, 14:12