November Mamis

Forum November Mamis 2013

Weihnachtsgeld im Mutterschutz

Thema: Weihnachtsgeld im Mutterschutz

Bei mir auf der Arbeit gab es diesen Monat Weihnachtsgeld für alle Mitarbeiter, nur für mich wohl anscheinend nicht :( werd das jetzt mal auf Arbeit ansprechen. Hat noch wer ein Problem damit? Hab das im netz gefunden. Auf das Weihnachtsgeld bei Mutterschutz bestehen Viele Mitarbeiterinnen in Firmen gehen vor und nach der Entbindung in den Mutterschutz. Dabei haben sie in jedem Fall einen Anspruch auf Lohnfortzahlung mitsamt aller Sonderzahlungen, wie dem Weihnachtsgeld. Der Mutterschutz ist eine rechtlich eingeführte Regelung, nach der Frauen vor und nach der Entbindung ihre Arbeit ruhen lassen können, ohne ihren Job zu verlieren. Wichtig dabei ist die Fortzahlung des Lohns durch den Arbeitgeber. Dies wird möglich durch einen Teil der Sozialversicherung, der sogenannten Mutterschaftsversicherung. Die Fortzahlung der Löhne beinhaltet ebenfalls sämtliche Sonderzahlungen, wie beispielsweise das Weihnachtsgeld. Die sogenannte Gratifikation kann als freiwillige Leistung des Arbeitgebers an sämtliche Mitarbeiter gezahlt werden. In einigen Firmen wird diese Sonderleistung ebenfalls im Arbeitsvertrag festgeschrieben, in diesem Fall ist die Zahlung nicht mehr freiwillig für den Arbeitgeber. Ein wichtiger Rechtsgrundsatz im Arbeitsrecht ist die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer, daher dürfen spezielle Gruppen nicht ausgenommen werden, von Sonderleistungen wie dem Weihnachtsgeld. Schwangere Mitarbeiterinnen, die in den Mutterschutz gehen, haben daher ein Anrecht auf das Weihnachtsgeld, sofern es vom Arbeitgeber freiwillig oder verpflichtend an alle Mitarbeiter ausgezahlt wird. Der Anspruch auf das Weihnachtsgeld gilt ebenso in der sogenannten Elternzeit, die sich an den Mutterschutz anschließt. Hierbei gilt allerdings die Einschränkung, dass im Arbeitsvertrag Minderungen oder die Einstellung des Weihnachtsgelds festgeschrieben werden kann. Mitarbeiterinnen sollten daher darauf achten, ob entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurden. Aufseiten der Arbeitgeber wird gelegentlich versucht, einen Grund für die Nichtzahlung des Weihnachtsgeldes zu finden. Allerdings sind diese nicht gültig, solange alle Mitarbeiter die Sonderleistung erhalten. Auch wenn Mitarbeiterinnen nach der Schwangerschaft nicht wieder an die Arbeitsstelle zurückkehren und nach dem Mutterschutz ihre Stelle kündigen, haben sie noch während dieser Zeit einen Anspruch auf alle Zahlungen.

von Steff_84 am 04.12.2013, 11:08



Antwort auf Beitrag von Steff_84

Also ich hab ganz normal mein 13. Gehalt bekommen. Und meine Freundin, die bereits letztes Jahr ein Baby bekommen hat, hat es auch bekommen. Gibt es eine Mitarbeitervertretung/ Betriebsrat bei euch? Würde da nachfragen! Viel Glück

von Nele24 am 04.12.2013, 11:15



Antwort auf Beitrag von Steff_84

man hat ja nicht automatisch einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, sondern muss dies entweder vertraglich zugesichert oder im Rahmen der betrieblichen Übung bereits drei mal bekommen haben um einen Anspruch geltend machen zu können. Ich arbeite erst seit 1 1/2 Jahren in meinem Betrieb und habe im vergangenen Jahr keines bekommen - dieses Jahr auch nicht :-(

von monochris am 04.12.2013, 11:35



Antwort auf Beitrag von monochris

Wenn es aber jeder in einem Betrieb bekommt, steht es mir auch zu. Hab es ja die letzten Jahre auch bekommen. Hab es jetzt mal an die Hotelleitung weiter gegeben, bin mal gespannt was bei raus kommt....meine Chefs sind da bissl sparsam. Hat ihnen schon auch nicht gepasst das ich seit August ein BV hatte.

von Steff_84 am 04.12.2013, 11:53



Antwort auf Beitrag von Steff_84

Sotwas find ich unmöglich!!! Dir steht das Weihnachtsgeld doch zu!!!! Und ansonsten hätten sie früh genug die Möglichkeit gehabt, dir mitzuteilen, dass es in diesem Jahr nicht gezahlt werden kann (betriebliche Gründe - trifft dann aber alle Mitarbeiter). Einige Chefs denken wohl, dass es den jungen Müttern unangenehm ist nachzufragen, ob man sie vergessen hat. Lass dich nicht entmutigen! Evtl.kannst du die Sache auch mit dem Steuerberater deiner Chefs (falls vorhanden - bei mir geht das) selbst sprechen und mal nachfragen, wann du mit dem Zahlungseingang rechnen kannst Liebe Grüße

von Eseli82 am 04.12.2013, 13:02



Antwort auf Beitrag von Steff_84

Ich habe es auch bekommen

von sunflame am 04.12.2013, 13:03



Antwort auf Beitrag von Steff_84

Ich habe es auch bekommen

von sunflame am 04.12.2013, 13:04



Antwort auf Beitrag von Steff_84

Ich habe auch mein Weihnachtsgeld bekommen

von Arzum13 am 04.12.2013, 14:06



Antwort auf Beitrag von Steff_84

Mal einschleich.. huhu also ich bin seit August im BV und da dachte ich echt ich Krieg kein 13. Gehalt.. Weil ich da jetzt halt nicht mehr bin und ich dachte echt mir steht es auch nicht zu da es eine freiwillige Leistung meines chefs ist.. Aber ich habe es bekommen habe mich vorher verrückt gemacht und mir überall infos reingeholt..egal ob Google oder ärztekammer.. fakt ist dir steht dein weihnachtsgeld zu.. Wenn er einem das Geld zahlt muss er es jedem zahlen und egal ob BV oder mutterschutz dir steht das Geld zu.. hake da auf jede Fall mal nach wünsche dir viel Glück.. lg .

von mamavonzwei1113 am 04.12.2013, 14:41