Thema:
Was muss ich regeln
Hi Mädels
Ich hab da mal nen paar Fragen und hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.
Also mein Freund und Ich sind nicht verheiratet was müssen wir denn alles noch vor der Geburt regeln, zu welchen Ämtern müssen wir und was für Formulare müssen wir ausfüllen.
Ganz lieben Dank schonmal für eure Antworten
Lg PuK07
von
PuK07
am 22.10.2015, 14:31
Es kommt drauf an, WAS ihr regeln wollt?
Bei der Geburt von unserem Sohn waren wir auch noch nicht verheiratet.
Ich wollte aber:
- das gemeinsame Sorgerecht klären
- dem Kind gleich den Nachname meines Freundes geben (da unsere Hochzeit ein halbes Jahr später war)
Diese beiden Rechtsakte kann man in einer Sitzung beim Jugendamt machen.
Unser Jugendamt hat dafür noch nichtmal Kosten gefordert. Auf Nachfrage, wie das sein kann, meinten die freundlichen Damen (ich musste echt lachen), dass das Amt ja schon froh ist, wenn sich die Väter "freiwillig" als Vater outen :-D
Wenn das auch eure beiden Wünsche sind, reicht dieser einzige Schritt.
Einen Termin würde ich aber bald ausmachen, bei uns gabs den nicht sofort.
von
jani-san
am 22.10.2015, 14:36
Genau so haben wir das auch gemacht !
Anerkennung der Vaterschaft und Erklärung der gemeinsamen Sorge
von
Tining
am 22.10.2015, 15:07
Mit den Formalitäten habe ich auch noch zu kämpfen. Die Vaterschaftsanerkennung und den Nachnamen kann man wohl bei uns beim Standesamt machen lassen vor der Geburt. Weiß jemand, welche Unterlagen man dafür braucht?
Das gemeinsame Sorgerecht muss man wohl beim Jugendamt eintragen lassen. Kann man das auch schon vor der Geburt tun?
von
Tammi3000
am 22.10.2015, 15:34
Mutterpass mitnehmen und eure Personalausweise
Mehr glaube ich nicht
Sonst einfach Anrufen dort
Geht meist recht fix
Jo wir haben die gemeinsame Sorge vor der Geburt geregelt !
Man gibt sone Erklärung ab !
von
Tining
am 22.10.2015, 15:45
@ Tammi3000:
Bei den beiden Rechtsakten, die du schilderst, brauchst du nicht zum Standesamt UND zum Jugendamt.
Mach beides beim Jugendamt!
Das hatte ich ja weiter oben geschrieben, so war es bei uns auch und total praktisch ;-)
Die Anträge selbst füllt ihr beim Jugendamt aus.
Ich meine, wir hatten unsere Persos und Geburtsurkunden dabei.
Vor der Geburt?
Na klar, da erst recht ;-)
Alles, was geht, regle vor der Geburt.
Ich wollte Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht 2014 alles vorher geklärt haben - hatte irgendwie Angst, wenn MIR was passiert, dass mein Freund dann auch noch Rennereien wegen sowas hat.
von
jani-san
am 23.10.2015, 07:14
Danke für eure Tipps !
von
Tammi3000
am 23.10.2015, 08:16
Du musst zum Arbeitsamt familienkasse und da einen vordruck fürs Kindergeld holen!
Dann googlste du deine Elterngeld stelle, da druckst du dir deine elternzeitzettel aus!
Mehr fällt mir Grad nicht ein, aber das achonmal wichtig.
von
Katee
am 22.10.2015, 16:09
Huhu ich komm mal aus dem Novemberbus rüber.
Also wir haben beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung schon fertiggemacht. Da ist es wenigstens umsonst.
Beim Standesamt hätten wir es auch machen können, aber die wollten Geld für die vaterschaftsanerkennung haben. Und für das Sorgerecht hätten wir eh zum Jugendamt gemusst. Also haben wir gleich beides da machen lassen in einem Abwasch.
Sonst Kindergeld und Elterngeldantrag. Die bekommt man beide im Internet.
Kindergeld ist einfach, aber Elterngeld nicht ganz so. Wir werden nach der Geburt auch zur Elterngeldstelle hinfahren und mit denen nochmal zusammen rübergucken.
Dann brauchst du den Schein von deinem FA für die Krankenkasse und deinen Arbeitgeber für das mutterschutzgeld.
elternzeitantrag beim Arbeitgeber. Meiner will den erst nach der Geburt haben, musst du dich bei deinem mal erkundigen wann er den haben will.
Normal sind 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Auch beiden Vätern, falls die Elternzeit nehmen.
Das war es, glaube ich, was so auf einen zukommt. Also rechtzeitig um alles kümmern.
von
Katinka1806
am 22.10.2015, 20:02
Wir brauchten noch die Geburtsurkunden beider Elternteile.
Regelt das am Besten vor der Geburt. Somit ist der Vater in dem unwahrscheinlichen Fall, dass dir bei der Geburt was passiert handlungsfähig.
von
Malawia
am 22.10.2015, 20:36