Thema:
Wann reicht ihr den Antrag auf Elternzeit ein?
Erst mit der gesetzlichen Grenze, d.h. 1 Woche nach Geburt also sieben Wochen vor Beginn oder
schon jetzt?????
ich wollte eigentlich morgen den Schrieb an meinen Ag abschicken...
doch wollte nun vorher doch nochmal bei Euch nachfragen .
lg Kristina
von
Kristeal
am 13.10.2015, 21:15
Für den Arbeitgeber erst dann wenn die kleine da ist , da ich ohne Geburtsdatum das schlecht einreichen kann ....
von
augustzwerg
am 13.10.2015, 21:18
Das geht bis auf Antrag Mutterschaftsgeld alles erst nach der Entbindung. Du brauchst das Geburtsdatum und die Urkunde. Überleg mal das Geschlecht stellt sich als verkehrt raus, das würde ja alles nachbearbeitet werden ;)
Bearbeitet wird da vorher eh nix ;)
von
wunderling
am 13.10.2015, 21:53
Also ich musste meinen Elternzeitantrag spätestens 7Wochen vor dem errechneten ET bei meinem AG eingereicht haben. Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden. So wurde es mir von der Elterngeldstelle gesagt.
VG
von
Finja1312
am 13.10.2015, 22:33
Ich hab das auch erst so gelesen aber guck nochmal auf die Anforderungen...du musst das 7wochen vor beginn der elternzeit einreichen und elternzeit beginnt erst NACH dem mutterschutz...mutterschutz ist 6wochen vor und 8wochen nach ET :)
Also kann die geburt abgewartet werden :)
von
AnniBu
am 14.10.2015, 08:58
Ich habe den Schrieb so vorbereitet, dass ich nur noch das Geburtsdatum und den Vornamen des Kindes eintragen muss und alles in die Mappe der Kliniktasche gesteckt mit vorbereitetem Briefumschlag.
Falls ich doch noch ein paar Tage im KH bleiben muss, kann ich es von dort aus losschicken.
Ganz ähnlich habe ich es mit einigen anderen Dingen gehandhabt (z. B. Anmeldung zur Kita), nur den Antrag auf das Elterngeld mache ich dann in Ruhe von daheim aus, der hat ja auch ein wenig mehr Zeit.
von
NerdyLady1978
am 14.10.2015, 11:28
Also beim AG hab ich den Zettel schon lange eingereicht, Name ist noch frei sowie geb.-Datum und Geschlecht. Die EZ wurde dann erst mal mit Bleistift eingetragen und durch meine personalerin mit vorliegen der geb.-Urkunde alles festgemacht.
Elterngeld kann man ja sowieso erst mit geb.-Urkunde beantragen. Anträge hab ich soweit vorbereitet und nach der Geburt geben wir das dann in der Elterngeldstelle ab. Und das sind ja dann ca. 7 Wochen vor Beginn.
Vg
von
Zceska
am 14.10.2015, 11:33
Ich glaube, hier schmeißen manche Elterngeld und Elternzeit durcheinander.
Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber angemeldet werden. Man gibt dann den voraussichtlichen ET an.
Das Elterngeld kann erst nach Geburt beantragt werden.
von
Locken-Rocken
am 14.10.2015, 11:35
jeder wie er mag. Ich hab damals auch alles nach Entbindung gemacht. Hat doch wenig Sinn für den Arbeitgeber, wenn im Prinzip ein leerer Antrag vor ihm liegt ![](/icon/nr137.gif)
von
wunderling
am 14.10.2015, 11:49
http://www.anwaltskanzlei-ruperti.de/elternzeit/
von
Locken-Rocken
am 14.10.2015, 14:00
Ich hab bei de Personalabteilung angerufen. Bis spätestens 1 Woche nach der Entbindung muss der Antrag vorliegen. Denn die Mutterschutzzeit von 8 Wochen zählt für den AG noch nicht zur Elternzeit.
http://www.frag-einen-anwalt.de/ElternzeitAntrag-Elternzeit---f213834.html
von
wunderling
am 14.10.2015, 17:00
Genau! Aber viele hier verwechseln Elternzeit mit Elterngeld. Die Elternzeit muss 7 Wochen vor Antritt beim AG angemeldet werden. Wenn man Mutterschutz hat, wäre das, wie du schreibst, eine Woche nach Entbindung. Fü Väter wären es 7 Wochen vor ET.
Das Eltrngeld kann man grundsätzlich erst nach Geburt beantragen.....
von
Locken-Rocken
am 15.10.2015, 17:25