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Forum April Mamis 2013

Wann muss ich Elternzeit beantragen-Bin grad etwas verwirrt-sorry

Thema: Wann muss ich Elternzeit beantragen-Bin grad etwas verwirrt-sorry

Muss ich Elternzeit 7 Wochen vor Beginn Mutterschutz oder 7 Wochen vor Beginn Elternzeit beantragen. Ich weiß immer noch nicht ob ich 1 Jahr gehen soll oder 1,5 Jahre.und dann danach wieder mit 25 oder 50% einsteige.. Geld krieg ich ja nur 1 Jahr gell und wenn ich 1,5JAhre gehen würde, müssten wir 6 Monate nur vom Geld meines Mannes leben.Versteh ich das richtig?? mein AG hat gesagt,die meisten gehen mal 1 Jahr und melden sich dann 7 Wochen vorher ob sie wieder kommen oder nochmal 1 Jahr gehen oder so. Hab halt schon von vielen gehört, dass 1 Jahr zuwenig sei..aber ist ja auch eine finanzielle Frage. und wenn ich dann wieder mit 25% einsteige,und dann wieder schwanger werde, dann krieg ich ja nur 65% von den wieder gearbeiteten 25%, ist ja gar nix.. Bin verwirrt..

von Schokoauge am 17.01.2013, 08:58



Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Huhu, Elternzeit beantragst du sieben Wochen vor Mutterschutz.Du kannst auch 2 Jahre Elterngeld beziehen.Dadurch halbiert sich dein Betrag. Ich hab bei meiner Tochter gleich zwei Jahre Elternzeit genommen. Hoffe ich konnte dir etwas helfen.

von wichtelfrau am 17.01.2013, 09:04



Antwort auf Beitrag von wichtelfrau

uuhh..dann muss ich JETZT beantragen??!?!?HIIIILFE..

von Schokoauge am 17.01.2013, 09:11



Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Nein, laut meinem AG musst du erst bei der Geburt Elternzeit beantragen, da du ja erst noch im Mutterschutz bist und dann bis zur Beginn deiner Elternzeit ja eh noch mehr als 7 Wochen sind. Hab das bei meinem ersten Kind auch so gemacht und hatte keine Probleme!

von Winzling78 am 17.01.2013, 09:18



Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Ja da ist wichtelfrau tatsächlich falsch informiert, 7 wochen vor antritt musst du das beantragen und da wir nach der geburt erstmal 8. Wochen mutterschutz haben reicht es wenn du es die woche nach geburt beantragst:)

von Xen am 17.01.2013, 09:24



Antwort auf Beitrag von Xen

Super.danke für die Info

von Schokoauge am 17.01.2013, 09:35



Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Man lernt nie aus wie man sieht. Entschuldige für die falsche Info

von wichtelfrau am 17.01.2013, 09:49



Antwort auf Beitrag von wichtelfrau

Macht ja nix

von Xen am 17.01.2013, 09:50



Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Du bekommst 7 Wochen vor dem errechneten ET eine Bescheinigung von deinem FA. Darauf wird dir er ET bescheinigt und dann musst du die Elternzeit beantragen. Normal musst du dich wg. der Elterzeit festlegen. Bei 3 Jahren muss man für 2 Jahre beantragen und kann dann nochmal ein paar Wochen vorher Verlängerung beantragen. Alles Andere kann klar mit dem AG anders verabredet werden...früheres Wiederkommen, abweichende Arbeitszeiten oder Verlängerung...aber Verpflichtet dazu ist der AG nicht...

von Moni28 am 17.01.2013, 10:05



Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Also bei mir reicht es, den "antrag" auf Elternzeit zu stellen, wenn der Zwerg da ist! Aber mein AG weiss schon bescheid, dass ich vorhabe in Elternzeit zu gehen.

von DasBabY85 am 17.01.2013, 10:25



Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Also du beantragt in der Regel zwei Jahre Elternzeit wenn der knirps da ist. Spätestens eine Woche nach Geburt. In dieser Zeit ist es möglich in Teilzeit zu arbeiten. Das kannst du jetzt mit deinem ag besprechen, wann du ungefähr für wieviele Stunden kommen willst. Festlegen muss du dich dann sieben Wochen bevor du wieder arbeiten willst. So habe ich es gemacht. Auch elterngeld beantragt Du wenn das Baby da ist. Du kannst aber vorab die Anträge online ausfüllen und nur noch die babydaten nachtragen wenn es da ist. So hast du die hauptarbeit vorher erledigt. LG Brigitte

von Hasenmama am 17.01.2013, 11:05



Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Nochmals Danke an alle, die immer und jederzeit hilfsbereit sind und Fragen von mir und anderen unsicheren Erst-Mamas beantworten. Ihr seid super!

von Schokoauge am 17.01.2013, 11:34



Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Also Elternzeit bentragt man wenn das Kind auf der Welt ist, da der AG auch ne Kopie von der Geburtsurkunde haben will. Elterngeld beantragt man dann auch erst, da man nach der Geburt 8 Wochen noch im Mutterschutz ist und die Elternzeit erst danach beginnt. 7 Wochen vor dem ET bekommst du vom FA eine Bescheinigung für den Antrag auf Mutterschutz und den Mutterschutzzuschuss von der KK und dem AG, den musst du ausfüllen und zu Krankenkasse schicken, die setzen sich mit dem AG auseinander, damit der weiß wieviel Geld er nun monatlich überweisen muss, also Mutterschaftsgeld. Wie die Auszahlung vom Elterngeld ist, wenn du 1,5Jahre nehmen willst, weiß ich nicht. wenn du dich für 2 Jahre entscheidest, dann kannst du dir das Gel auf die 2 Jahre auzahlen lassen, dann gibt es halt nur die Hälfte im Monat. Wenn du Fragen wegen dem allen hast, dann gibt es bei der Stadt, also im Rathaus und bei der KK Mitarbeiter, die dir die richtige Auskunftgeben können. Kindergeld beantragt man auch erst nach der Geburt bei der Familienkasse, gehört mit zum Arbeitsamt. Du kannst die Vordrucke für das Elterngeld und Kindergald im Internet ausdrucken und schon mal vorab ausfüllen und dann nur noch wenn du die Geburtsurkunde hast, abschicken. So hab ich das immer gemacht!

von 2zaubermäuse am 17.01.2013, 12:19



Antwort auf Beitrag von 2zaubermäuse

Siehe Schritt 5 :) http://www.test.de/Gewusst-wie-Elternzeit-beantragen-4180016-0/

von Moni28 am 17.01.2013, 12:29