Mai Mamis

Forum Mai Mamis 2016

Verwirrt...?! Sorry-lang...!,

Thema: Verwirrt...?! Sorry-lang...!,

Bin echt verwirrt... Mein ursprünglicher ET war der 24.05. und wurde in der 12.Ssw auf den 17.05. korrigiert. 4Wochen später bei der nächsten VU hat meine FÄ aber weiter mit dem 24.05. gerechnet, da lt ihren Messungen dieses Datum passend war, hat aber den 17.05. als korrigierten Termin im Mutterpass stehen lassen. Die Bescheinigungen für den Mutterschutz hat sie mir auch -trotz meiner nochmaligen Nachfrage- für den 24.05. als ET ausgestellt. Nun hat meine Hebi bei meiner FÄ mächtig Wind gemacht, weil der 17.05. als korrigierter Termin steht und ich dementsprechend jetzt über Termin wäre und nun alle 2Tage zum Ctg muss und ggf auch eine Einleitung 1 Woche früher stattfinden würde. Der kleine Mann hat übrigens noch die Ruhe weg und fühlt sich anscheinen sehr wohl in meinem Bauch. Möchte ihn auch nicht früher als nötig holen lassen! Gestern hat meine FÄ angerufen und mich für heute in die Praxis bestellt, da ich ja über Termin bin... Was denn nun??? Und hat das irgendwelche Auswirkungen hinsichtlich Krankenkasse und Arbeitgeber bzgl Mutterschutz? Muss da nochmal etwas geändert werden?

von Suse1170 am 19.05.2016, 08:28



Antwort auf Beitrag von Suse1170

Also bei mir stehen überall beide Angaben drin. Im Mutterpass steht ja auch beides (ET nach Ultraschall und ET rechnerisch), entsprechend steht dann z.B. Auf den Ausdrucken von der Klinik vom letzten Wochenende einmal SsW 39+6 und einmal 40+ Irgendwas (hab's grad nicht vor mir) Und die von der Klinik meinten wenn's dann um die Einleitung geht, gehen sie vom letzteren Datum aus. Ich bin heut 5 Tage drüber, rechnerisch aber schon 10. Eingeleitet bzw Kaiserschnitt, je nachdem, wird dann erst ab 10 Tage über dem ET nach Ultraschall gemacht. Nachteil für dich ist nur, dass du somit später in Mutterschutz bist und sicher ein paar Tage länger arbeiten musstest. Und sei doch froh, wenn du alle 2 Tage schon zur Untersuchung darfst. Grad zum Ende hin, ist es besser wenn öfter mal nach der Versorgung geschaut wird.

von Sia36 am 19.05.2016, 09:02



Antwort auf Beitrag von Sia36

Ich bin seit Januar im BV, da ich aufgrund meiner Führungsposition teilweise 12Std ohne Pause gearbeitet habe... Ich musste ja meinem AG den vorgezogenen ET melden und dann gab es natürlich mehrere Nachfragen hinsichtlich der Bescheinigungen von meiner FÄ wegen dem 24.05. ...Das Ende vom Lied: AG hat das Geld falsch berechnet und irgendetwas ist bei der Krankenkasse schief gelaufen, so dass ich erst jetzt von dort mein Geld bekommen habe. Mag jetzt auch nicht die Pferde scheu machen, aber gibt es da rechtlich etwas zu beachtend??? Ja und mit dem Ctg alle 2 Tage, da bin ich recht froh drüber, denn mein letzter FA-Termin war der 03.05. und der nächste wäre erst am 23.05. gewesen, die Ärztin ist da recht entspannt. Mir war der Abstand zu lange und deshalb hat meine Hebamme Dienstag Ctg gemacht und meine FÄ mal die Meinung gegeigt und siehe da, es gibt anscheinend doch noch einen freien Termin (bin mal gespannt, wie lange ich dann gleich in der Praxis hocken werde). Beim Geburtsplanungsgespräch in der Klinik haben sie mich auch bereits darauf angesprochen, dass man eigentlich mit dem 17. rechnen müsste...

von Suse1170 am 19.05.2016, 11:00