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Forum September Mamis 2018

Verordnung von Krankenhausbehandlung?

Thema: Verordnung von Krankenhausbehandlung?

Guten Morgen ihr Lieben, Von meiner FÄ habe ich einen rosa Zettel (wie ein Überweisungsschein) mit dem Titel „Verordnung von Krankenhausbehandlung“ bekommen (Diagnose: Grav; zur Entbindung) auf dem in einem Kasten steht: „Die Kostenverpflichtungserklärung ggü. dem Krankenhaus bleibt der Krankenkasse vorbehalten; deshalb bitte diese Verordnung vor Aufsuchen des Krankenhauses der zuständigen Krankenkasse vorlegen. Geschieht das nicht, so kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt werden; es sei denn, es liegt ein Notfall vor, und ein Leistungsanspruch besteht.“ Kennt das jmd? Muss man da nun ernsthaft vorher die Krankenkasse anrufen? In meiner 1. Schwangerschaft habe ich sowas nicht bekommen und einen Krankenkassenwechsel gabs auch nicht (bin bei der TK). Danke für eure Ideen/Tipps

von Britta84 am 07.08.2018, 06:34



Antwort auf Beitrag von Britta84

Guten Morgen, So nen Schein hab ich letztes Mal auch von meiner Gyn mitgekriegt. Den brauch das KH wohl zur Abrechnung. In Deutschland braucht man ja für alles nen Wisch. Kann sein, dass der bei Deinem 1. Kind noch nicht nötig war, oder das KH sich den im Hintergrund nachgefordert hat. Ich ruf jetzt nicht noch extra bei der KK an.

von Phila83 am 07.08.2018, 08:07



Antwort auf Beitrag von Britta84

Also eigtl braucht das Krankenhaus keine Überweisung, wenn du einfach zur Geburt hingehst, müssen sie dir ja helfen und die Kk zahlt das auch. Ich habe gehört, dass solche Überweisungszettel für das Krankenhaus dafür da sind, dass sie dich bei Anmeldung untersuchen... Eigtl ist das ja nämlich unnötig, da zusätzlich zum FA, und das Krankenhaus könnte das dann nicht abrechnen. Bei uns hier in Berlin, zumindest in meine Bereich, ist es auch nicht üblich, von Krankenhaus untersucht zu werden zur Anmeldung. Da spricht man eigtl nur den Mutterpass und die Gegebenheiten durch, stellt Fragen und nimmt Personalien auf und Wünsche auf. Die von der tk sind ja immer super nett. Hab gerade gestern mal wieder wegen Mutterschutz bei beginnender Arbeitslosigkeit mit denen gequatscht. Also ruf doch sonst einfach mal an und frag, was die darüber wissen...

von Tinamaus_90 am 07.08.2018, 08:48



Antwort auf Beitrag von Tinamaus_90

Ich schleicht mich mal ein. Das ist ein Standartsatz der drauf stehen muss wenn es um Behandlungen/OPs geht die ggf. nicht automatisch übernommen werden. Ich hatte das vor ein paar Wochen bei einer OP meiner Tochter. Meine Freundin arbeitet bei der TK und die hat mir das erklärt. Eine Geburt wird natürlich bezahlt, die OP meiner Tochter war auch keine Frage. Vergiss es. LG

von Itzy am 08.08.2018, 07:51



Antwort auf Beitrag von Britta84

Hey, Danke für eure Antworten und Hilfe. Ich habe eben mal angerufen: auch der Mitarbeiter am Telefon sagte, dass dieser Zettel obsolet ist. Hoffe, ihr hattet wettertechnisch inzwischen eine Abkühlung. Hier (Karlsruhe) ist es noch sehr heiss und drückend schwül. LG

von Britta84 am 08.08.2018, 10:33