Thema:
Vaterschaft und SorgerechtserklĂ€rung...đ±
Ich liege hier mit meinen Radisschen im Krankenhaus
und mir fiehl grad vor Schreck ein, das wir das ja noch machen mĂŒssen. Werde aber vor der Entbindung nicht mehr raus kommen...
Ist das auch nach der Entbindung möglich? Wenn nicht,kann ich meinen Mann alleine hin schicken..Vill mit einer Vollmacht oder so?
Habt ihr das alles schon erledigt?
Lg
Mitglied inaktiv - 13.06.2018, 14:45
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Nicht so wild. Wir haben es schon gemacht, beim groĂen aber auch erst im Nachhinein aber doch ziemlich zeitig danach. Ich weiĂ nicht ob das ohne dich geht ![](/icon/nr137.gif)
von
Lisaleon
am 13.06.2018, 14:48
Ah ok. Na solange es keine "Probleme" gibt, es nach der Entbindung noch zu machen, wĂŒrde ich ihn jetzt nicht auch noch dahin schicken.
Mitglied inaktiv - 13.06.2018, 14:53
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Wir haben es schon gemacht. Ich glaube ohne dich geht es nicht. Musst selbst unterschreiben. Die wollen ja von dir persönlich wissen ob du dem ganzen zustimmst. Aber hinter geht das auch noch. Das ist nicht so Wild. Ihr wohnt ja zusammen und da drÀngelt ja nix.
Mitglied inaktiv - 13.06.2018, 15:14
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Du erst .... Das kannste och danach machen.
von
nane29
am 13.06.2018, 15:53
Ohne Angst machen zu wollen.
Ja es funktioniert auch hinterher ..aber....
Es ist ja auch fĂŒr den Fall das dir was bei der Geburt passiert Wichtig.was natĂŒrlich keiner denkt,du solltest dann allerdings ein Testament machen in dem klar hervorgeht das dein Freund das Baby bekommt und es am besten mit zeugen unterschrieben. Sonst wĂŒrde im Ernstfall das Sorgerecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht erstmal auf das Jugendamt ĂŒbergehen ,bis dein Freund alles gerichtlich eingeklagt hat.also solltet ihr es vorher nicht hinbekommen mach das so zĂŒgig wie möglich hinterher.alles gute
von
Ivelchen
am 13.06.2018, 17:01
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Ist zwar komplizierter nach der Geburt, aber das geht. MĂŒsst ihr ihn dann auf der Geburtsurkunde nachtragen lassen. Ohne dich geht das nicht.
von
sanne87
am 13.06.2018, 16:57
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Mit Vollmacht geht es leider nicht. Die Eltern mĂŒssen die SorgeerklĂ€rung persönlich abgeben (§ 1626c Abs. 1 BGB). Was ja auch durchaus seinen Sinn hat. So eine Vollmacht ist schnell mal gefĂ€lscht.
Aber wie schon von vielen hier gesagt, könnt ihr die ErklÀrungen auch noch nach der Geburt abgeben.
von
Paper-Flower
am 13.06.2018, 17:06
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Das kannst du auch nach der Entbindung machen.
Ich denke auch, dass du persönlich mitkommen musst, da man dies vor Ort bejahen und unterschreiben muss.
von
PĂŒnktchen2018
am 13.06.2018, 17:08
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Hallo,
wir haben morgen den Termin dafĂŒr.
Es ist nicht so tragisch wenn ihr es erst nach der Geburt macht. Theoretisch wÀre es ein Problem wenn was mit dir wÀre und er zum Baby wollte. Aber praktisch hat uns damals im Krankenhaus auf der Baby-Intensiv niemals jemand nach dem Dokument zur Vaterschaft und zum Sorgerecht gefragt. Auch nicht als er alleine kam und ich als Mutter noch nie dort war.
Ich bin ziemlich sicher, dass ihr den Termin nur zusammen machen könnt. Denn insbesondere bei der SorgerechtserklĂ€rung werdet ihr eben beide noch ĂŒber die Rechte und Pflichten und Konsequenzen aufgeklĂ€rt etc. Kannst ja mal im Jugendamt anrufen und nachfragen. Aber ich denke nicht, dass das geht.
Mach dir keinen Kopf, ist dann eben so. Dann macht ihr die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der Geburtsmeldung und die SorgerechtserklÀrung eben irgendwann spÀter.
LG,
Hannah
von
Hannah79
am 13.06.2018, 19:56
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Wir haben bei beiden Kindern erst hinterher die vaterschaftsanerlennung machen lassen. Beim kleinen als wir sie Geburtsurkunde abgeholt haben.
Sorgerecht geht danach wohl auch.
Ich hab nur das alleinige.
von
2o11
am 13.06.2018, 20:31
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Ich danke euch fĂŒr eure zahlreichen Antworten.
Lg
Mitglied inaktiv - 13.06.2018, 20:59
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Ruf doch einfach mal beim Jugendamt an. Bei uns kommt 2x pro Woche eine auf die wöchnerrinnenstation.vielleicht kann die das mit euch machen.
von
Charo258
am 14.06.2018, 07:58