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VU und Mutterschaftsgeld. Bitte Hilfe!

Thema: VU und Mutterschaftsgeld. Bitte Hilfe!

Hallo Mädels, hatte heute früh VU bei meiner Hebi. War soweit alles prima, die kleine Prinzessin liegt eben nach wie vor sehr tief, CTG prima, MuMu hat sie heut gar nicht gekuckt, hab ich auch nicht dran gedacht Nur mein Blutdruck war bissl niedrig 102/58 und dafür der Puls bei 99. Danach hab ich noch die Bescheinigung über den ET abgeholt und wollte den nun ausfüllen wegen dem Mutterschaftsgeld. Nun bin ich am Grübeln mit dem Ausfüllen. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Bei Punkt 3 steht ja: ich am ... zuletzt gearbeitet habe. Ich hab ja schon seit Februar von meiner Chefin BV, aber hier schreibe ich den eigentlichen letzten Tag vorm Mutterschutz hin oder? Und bei Punkt 4: mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum ... zusteht. Mein Arbeitsvertrag ist bis 31.08.2010 befristet, muß ich da das hinschreiben? Hilfe!!!!! Ich hasse solchen Schreibkram. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Liebe Grüße Ines

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 12:23



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Habs grad gestern ausgefüllt, meine Freundin arbeitet bei der KK, also bei 3. den letzten Tag vorm Mutterschutz (BV zählt nicht, also ganz normal als wenn du gearbeitet hättest) und bei 4. so lassen, das -kein- stehen lassen, steht dir ja nicht zu. Kannst ja beim Abgeben nochmal fragen wie das ist mit dem befristeten Vertrag, aber ich würds jetzt so machen! Lg Sarah

von Pinkewolke83 am 28.06.2010, 12:40



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Danke für deine Antwort. Aber bei 4. steht nicht keine, das ist 5. Bei 4. steht: mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum ... zusteht. Dieser blöde Papierkram

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 12:42



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Habs jetzt nicht mehr hier weil ich es gestern schon meiner Freundin mitgegeben habe. Was steht denn bei 5? Ich glaub da muss dann auch das Datum vom Mutterschutzbeginn rein, weil bis dahin steht dir ja dein Lohn zu, glaube grade mich zu erinnern das ich da ein Kreuz gemacht hatte und meine Freundin dann meinte ne dir steht ja das Geld zu und dann hab ich das nochmal geändert. Also sorry, so ist richtig, das Datum bis zum Muschu rein. Oh oh, jetzt muss ich nochmal gucken was du wegen 3 gefargt hattest

von Pinkewolke83 am 28.06.2010, 13:27



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Ach so, ja bei 3 dann das selbe!

von Pinkewolke83 am 28.06.2010, 13:28



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Ich hab vorhin dann einfach mal die KK angerufen, sie hat mir gesagt das Datum des letzten Tages vorm Mutterschutz. Jetzt hab ich gesehen dass du das jetzt auch geschrieben hast Bis zum 31.8. läuft es nun wie üblich mit dem Geld im Mutterschutz. Ab 1.9. wird neu berechnet, weil ja da der AG-Anteil wegfällt. Sie meinte da gibts dann den Satz vom Krankengeld. Weiß jetzt gar nicht wieviel das ist, mal sehen. Hoffentlich nicht so sehr wenig. Also nochmal danke

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 14:40



Antwort auf Beitrag von Pinkewolke83

also ich habe bei Punkt 3 den 22.5. hingeschrieben, weil das mein letzter Tag auf der Arbeit war (hatte noch zwei Tage Urlaub). Bei Punkt 4 habe ich geschrieben Arbeitsentgelt steht mir zu bis 24.5., denn bis dorthin bekomme ich normales Gehalt. Ab 25.5. (offizieller Beginn MuSchu) bekomme ich ja nur noch gekürztes Gehalt und den Rest von der Kasse. Wie das beim Berufsverbot ist, weiß ich nicht, da würd ich im Zweifel bei der Kasse anrufen. LG Anja

von Marie&Sarah am 29.06.2010, 11:00