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Forum Mai Mamis 2017

Urlaubsanspruch während BV/Mutterschutz

Thema: Urlaubsanspruch während BV/Mutterschutz

Hey meine Lieben, Ich bin ja seid Anfang an von meinem AG ins BV geschickt worden, nachdem ich den Resturlaub im vergangenen Jahr davor noch nehmen !!!musste!!!... Nun ist ja das neue Jahr und ich habe gelesen, dass mir während des BV und MuSchu auch Urlaub zu steht. Währe ja dann bei meinem ET Ende Mai Plus 8 Wochen danach bis Ende Juli. Dh würde dann für die Zeit vom 1.1. Bis ich sag mal 28.7. 16 Tage Urlaub nach der Elternzeit erhalten. Oder habe ich jetzt einen Denkfehler ? LG

von SweetBunny4321 am 25.01.2017, 11:28



Antwort auf Beitrag von SweetBunny4321

Hallöchen, also wenn du 30 Tage Urlaub im Jahr hast, sollte die Rechnung in etwa passen. Nur ist das natürlich erst mal nur theoretisch. Wenn dein Baby sich ein paar Tage früher auf den Weg macht, ist der Mutterschutz ja eher vorbei oder? Dann hast du glaube ich auch weniger Urlaubsanspruch. Aber rein von der Theorie her, denke ich mir das auch so.

von Jenyx am 25.01.2017, 11:35



Antwort auf Beitrag von SweetBunny4321

Ausgehend von 30 Tagen Jahresurlaub wären das 17,5 also 18 Tag bis Ende Juli. Deinen Urlaub 2016 hättest du nicht nehmen müssen und bis nach deiner Rückkehr behalten können. Weiß aber nicht, ob das ggf. Arbeitgeber oder Tarifvertrag abhängig ist. Während der Elternzeit nach dem Mutterschutz steht dir kein urlaub zu.

von GabrielaK am 25.01.2017, 11:38



Antwort auf Beitrag von SweetBunny4321

Pro kompletten Monat Elternzeit (also bei dir wohl ab August?) wird dir 1/12 vom Urlaub abgezogen. Kommt dein Kind früher, wird ja die MuSch-Zeit, die du vorher noch nicht hattest, hinten an gehängt, also kein Problem. Kommt dein Kind später, endet dein MuSch entsprechend später und wenn du Glück hast und der letzte MuSch-Tag ist dann vielleicht der 01.08., gibt's sogar noch den August-Anteil von Urlaub ;-). Wenn du aber zb am Jahresanfang schon den Urlaub verplant hast und er schon genehmigt ist, dann verfällt er auch trotz bv bzw gilt als genommen. So war es zumindest vor zwei Jahren noch.. Alles Gute!

von -nela- am 25.01.2017, 14:09



Antwort auf Beitrag von -nela-

Ich hatte mal gehört, wenn das Kind eher kommt, verfällt der Mutterschutz von vornder Geburt eben. Hat man also nicht immer nur die 8 Wochen Mutterschutz hinterher?

von conda am 25.01.2017, 20:27



Antwort auf Beitrag von conda

Nein, die Tage, die man vorher nicht nehmen kann, weil das Kind früher kommt, werden hinten angehängt. Man hat also mindestens bis ET+8 Wochen MuSch.... und wenn das Kind nach ET kommt, dann halt entsprechend länger.... Bei Frühgeburt/Totgeburt gibt's noch nen Extra-Aufschlag, wobei das ja nicht wirklich erstrebenswert ist ;-)

von -nela- am 25.01.2017, 21:59



Antwort auf Beitrag von -nela-

Danke!

von conda am 26.01.2017, 18:33



Antwort auf Beitrag von SweetBunny4321

Also ich habe auch 30 Tage Urlaub/Jahr. Mit ET am 20. Mai sind für mich 18 Urlaubstage für dieses Jahr errechnet worden, die ich auch vorher nehmen werde.

von Pfingströschen am 26.01.2017, 10:15