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Urlaubsanspruch bis MuSchutz - wer weiß Bescheid

Thema: Urlaubsanspruch bis MuSchutz - wer weiß Bescheid

Huhu, ich habe mal eine Frage und hoffe, dass hier Urlaubsexperten vertreten sind. Ich gehe ab dem 28.4. in den MuSchutz. Mein Arbeitgeber hat mir für das Jahr 2016 10 Tage Urlaub bestätigt. Normal sind pro Monat 2,5 Tage. Das würde ja soweit passen (4 Monate x 2,5 Tage urlaub = 10 Tage Urlaub). Aber wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes, habe ich da nicht auch 2,5 Tage Urlaub pro Monat? Und muss ich den Urlaub, der im MuSchutz anfällt schon VOR dem Mutterschutz nehmen oder spart man sich den für die Zeit nach der Elternzeit auf? Es wäre toll, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Liebe Grüße, Silke

von SiSiLi am 06.01.2016, 14:21



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Hallo :) also bei mir auf der Arbeit wird das so gehandhabt, dass ich Urlaub, welcher im Mutterschutz anfällt davor nehme. Während des Mutterschutzes hat man ganz normalen Urlaubsanspruch (incl. die 8 Wochen nach Geburt) ohne irgendwelche Kürzungen. Bei mir ist das also z.B so, dass ich vor dem Mutterschutz den Urlaub anteilig bis August nehme, weil der Mutterschutz bis August geht. Das sind glaube ich 18 oder 19 Tage.

von kleinee_Fee am 06.01.2016, 14:48



Antwort auf Beitrag von SiSiLi

Hallo Silke, Du hast auch im Muschu für jeden angebrochenen Monat den vollen Urlaubsanspruch. Ich gehe am 03.05. in Muschu und der geht bis 09.08., von daher sind es dann 8x2,5 also 20 Tage Urlaubsanspruch! Bei dir dann genauso... weil du dürftest ja den August auch noch "anreißen". Ich würde den Urlaub vorher komplett wegnehmen, denn 1. Mögen es die meisten AG nicht, wenn man mit einem vollem Urlaubskonto wiederkommt 2. Zahlt der AG den Urlaub ggf. in deiner EZ aus und dann wird das vom Elterngeld als "Einkommen" abgezogen (du schenkst es dem Staat) 3. Je nachdem wie du wiederkommen willst, vielleicht in Teilzeit, wird der Urlaub dann "runtergerechnet", auch nicht so toll, hast ihn ja voll "erarbeitet".

von NAG-Hasi am 06.01.2016, 15:06



Antwort auf Beitrag von SiSiLi

Ha, das sind ja super Infos von euch - also ist mein Arbeitgeber verpeilt, oder? werde mal nachfragen. bei den 10 Tagen KANN doch niemals der MuSchu-Urlaub schon drin sein. So ein Schmarrn!!! Wie ist das, wenn man ins Brufsverbot geht? Bleibt der Urlaubsanspruch dann bestehen?

von SiSiLi am 06.01.2016, 15:19



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Ja der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und der Arbeitgeber muss dir sogar noch Urlaubsabgeltung für die nicht genommen Tage zahlen und natürlich bekommst du auch noch Urlaubsgeld. LG EllaMuri

von EllaMuri am 06.01.2016, 17:21



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Ich nochmal nicht das es missverständlich ist. Urlaubsabgeltung natürlich nur, wenn du die Tage nicht überträgst bzw. nicht mitnimmst bis nach der Elternzeit. Würde ich persönlich von abraten und immer zusehen das mein Konto (Urlaub und Stundenkonto) glatt gemacht wird, ist ein fein sauberer Abschluss. Auch für den Arbeitgeber. Bei uns wird es so gehandhabt. LG EllaMuri

von EllaMuri am 06.01.2016, 17:38



Antwort auf Beitrag von SiSiLi

Huhu, du hast auf jeden Fall Anspruch auf Urlaub während der acht Wochen nach der Geburt. Nicht abspeisen lassen! ;-) Ich nehme den kompletten Urlaub 2016 vor dem MuSchu.

von _LeA_ am 06.01.2016, 18:16



Antwort auf Beitrag von SiSiLi

Jup genau wie es schon gesagt wurde... mein Chef musste sich da auch erstmal im der Personalabteilung schlau machen... ich nehm aber auch den kompletten Urlaub vorher. 2 Wochen direkt vorm Mutterschutz und den Rest halt verteilt... Wird bei uns immer so gehandhabt weil man ja nicht weiß ob und wann die Frauen wieder anfangen - und ausbezahlen find ich beschert. Bleibt einem meist ja eh nicht viel davon

von manu487 am 06.01.2016, 18:24



Antwort auf Beitrag von SiSiLi

Dem gesagten ist nicht viel hinzu zu fügen; ich werde den Urlaub wohl nächstes Jahr dann als erstes nehmen im Sommer, da ich wie beim ersten Kind ein Jahr Auszeit Pläne und ich damit nächstes Jahr dann in die Sommerferien schliddern würde.

von Snuupi am 06.01.2016, 18:29



Antwort auf Beitrag von SiSiLi

Also du bist ca wie ich eingeordnet, hab am 10.06 Termin und mir stehen 20 Tage zu. (bis ca. 05.08. MuSchu bedeutet, dass 8 Monate x 2,5 = 20 Tage) Ich nehme alle noch bis April

von InaMia am 07.01.2016, 07:27