kann mir von euch jemand erklären wie das mit dem berechnen von dem Urlaub läuft? Termin hab ich am 12.03. und sonst 29 urlaubstage im Jahr. wie wird das gerechnet das ich dann eher in muschu gehen kann? danke für eure Hilfe!
von
lilpumkin
am 29.12.2011, 12:54
Du musst den Urlaub durch die 12 Monate teilen.
Dir steht dann auf jeden für die Monate Januar bis incl. April Urlaub zu, da du ja bis Ende April/Anfang Mai im Mutterschutz bist.
Also hättest du für diese 4 Monate ca. 10 Urlaubstage, die du möglichst auch vor Beginn des Mutterschutzes nehmen solltest!
von
SunnyWolf
am 29.12.2011, 13:21
Also ich hab da auch et. Laut Frau vom Amt ist die Formel 29/12x5, weil jeder angefangene Monat zählt.also hast du Anspruch auf 12 urlaubstage
von
Hürem
am 29.12.2011, 13:46
WAAASS????
ich habe ET am 01.03. und bin offiziell ab dem 19.1 in MuSchu. ich habe unsere Bürovorsteherin extra gefragt wieviel urlaubsanspruch ich für das jahr 2012 denn habe, damit ich weiss, wann ich tatsächlich weg bin und die meinte ich habe dann für den kompletten januar noch urlaubsanspruch. da ich 26 urlaubstage habe ergeben das 2 tage und ich habe noch 4,5 tage von diesem jahr sodann mein vermuteter letzter tag der 10.1 ist
und jetzt les ich, dass ich quasi für die zeit bis der MuSChu endet und die elternzeit beginnt auch noch urlaubsanspruch habe????
das würde doch bedeuten, dass ich für dieses jahr noch urlaubsanspruch von januar bis april habe also quasi 8,5 Tage???? das würde doch bedeuten, dass ich quasi seit gestern im MuSchu sein könnte????
gott jetzt bin ich ganz aufgeregt!
das witzigste ist, dass ich bei nem Anwalt arbeite und hier die leute das doch eigentlich wissen sollten, oder?
von
märzmuckelchen
am 29.12.2011, 15:47
Ja.. du hast wohl noch 9 Tage.. aber erst ab 2012, oder?
Mir hat eine in der PA gesagt ich hätte nur 1-2 Tage, aber ich war sicher, dass das nicht stimmt. Und vor kurzem schickte der Geschäftsführer meinem Chef ne Mail, ich solle doch bitte meine 10 Tage VOR dem Muschu nehmen.. ich selbst hatte auch zehn Tage berechnet (9,6666) ;)
von
Lilisu
am 29.12.2011, 16:18
wow, danke für eure Hilfe!
ja wenn dann erst 2012....aber Supi, dann kann ich ja schon viel früher gehen. und das ist auch noch bald soweit... freu
von
lilpumkin
am 29.12.2011, 16:27
boahr da platzt mir echt der kragen und unseren chef kann ich grad nicht bekommen. habe grad schon mit einer meiner chefs gesprochen und die fragte ob es zwingend notwendig sei, die tage vor dem MuSchu zu nehmen. nee natürlich nicht, aber wie soll ich die sonst nehmen?
boahr ich verzweifel an so was. man muss vllt dazu sagen, dass ich quasi die erste schwangere in unserem betrieb bin, aber trotzem. wenn die tusse, die das gesagt hat, das nicht weiss, dann kann sie das doch sagen und nicht einfach behaupten, dass ich für januar nur 2 tage habe und das wars in 2012
von
märzmuckelchen
am 29.12.2011, 16:29
So hat die mir erst auch geantwortet.. Bis zu Beginn des Muschu sowieso. Als ich sagte es geht bis Ende des Muschu, kam keine vernünftige Antwort. Nur noch der Satz "sie DARF mir angeblich in diesem Jahr noch keine Auskunft geben"..
Also .. wenn man TÄGLICH arbeitet, zählt definitiv die o.g. Berechnung! (sprich bei 26, 29 oder mehr Urlaubsanspruch/ Jahr)
Märzmuckelchen.. ruf doch morgen früh den Geschäftsführer an oder schreib jetzt schon ne Mail!
von
Lilisu
am 29.12.2011, 16:37
§ 17 MuschG
Erholungsurlaub
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr .
Also nicht nur 2 Tage für Januar oder so n Quatsch. Mein Arbeitgeber hat das auch versucht, aber vor dem Paragraphen musste er kapitulieren. Und schwups-aus 2 Tagen wurden plötzlich 10.
von
Hajju
am 29.12.2011, 16:27
Also du zählst ja im Mutterschutz als voll-arbeitende person. Das heißt 8 Wochen nach der geburtbust du quasi noch festangestellt u hast somit Anspruch auf diese Zeit in der urlaubsberechnung. Ich hatte beim Gewerbeaufsichtsamt gefragt
von
Hürem
am 29.12.2011, 17:42