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Urlaub 2012

Thema: Urlaub 2012

Mich würde mal interessieren, ob ihr alle den anteiligen Urlaub für 2012 vor dem Mutterschutz nehmt. Ich wollte an den nicht ran und hebe mir diese Tage bis nach der Elternzeit auf. Hab ohnehin noch genügend sonstigen Urlaub (1 Tag aus 2010, die ganzen 26 Tage aus 2011 und 4 Tage Überstunden), dass ich trotz des Beginns des Mutterschutzes am 04.02.2012 bereits ab einschließlich dem 21.12.2011 nicht mehr arbeiten muss. Wie macht ihr das? Ich freue mich schon total auf die freie Zeit, werde den Schlaf genießen und sonst vermutlich nicht mehr viel tun

von Vega am 24.11.2011, 07:29



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also ich werde meinen Urlaub bereits vor dem Mutterschutz nehmen. Beginn Mutterschutz 19.01. und für das Jahr 2012 habe ich noch 10 Tage Urlaubsanspruch...somit habe ich nur noch 3 Tage im neuen Jahr zu Arbeiten ...juchuuuuuuuu muss aber auch dazu sagen, dass wir unseren Urlaub im aktuellen Jahr nehmen sollten!!! freu mich so darauf, endlich nimmer auf die Arbeit zu müssen...finde es inzwischen schon anstrengend und nervenaufreibend

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 07:36



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Guten Morgen mir stehen auch anteilmäßig 10 Tage zu. Das fällt genau auf die ersten 2 Januarwochen. Und da werd ich natürlich auch nicht mehr arbeiten gehen Mein letzter Arbeitstag ist somit der 30.12. Ich hab aber jetzt im Dezember auch nochmal 1,5 Wochen Urlaub. Die Tage sin also gezählt. Juhuuu

von sasa78 am 24.11.2011, 07:43



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Ich nehm den kompletten Urlaub vor dem Mutterschutz. Einfach weil ich überhaupt noch nicht weiß, ob ich nachher wieder hier arbeiten werde, da ich, weils so ne kleine Firma ist, keinen Anspruch auf ne Teilzeitstelle hab und Vollzeit nicht schaffen werde, bin ja praktisch die Woche über alleinerziehend. Und selbst wenn mich mein Chef in Teilzeit weiterbeschäftigt, würds mir im Herz wehtun, wenn ich meine in Vollzeit erworbenen Urlaubstage dann als Teilzeittage nehmen würde. Der kriegt nix geschenkt!!!

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 08:27



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Hallo, also ich habe meinen Urlaub damals genommen und das war auch ganz gut so, mittlerweile bekomme ich das 3., bin jetzt über 4 Jahre daheim und werde auch nicht an meine alte Arbeitsstelle zurück kehren.... Ich meine weißt Du wann und was nach der Elternzeit ist? Ich bin froh, dass ich das so gemacht habe, jetzt kann ich gehen wann ich will und muss nicht noch einmal mit einer Abrechnung etc. anfangen....

von afrank am 24.11.2011, 09:32



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Guten Morgen! Wir durften noch nie Urlaub mit ins neue Jahr nehmen. Also habe ich noch jetzt im Dez 2 Wochen Urlaub. Für 2012 habe ich noch einen Urlaubsanspruch von 13 Tage, werde aber nur 6 Tage davon nehmen und die restlichen 7 direkt nach der Elternzeit (1,5 Jahre) anschließen. Diese Planung haben mein AG und ich schon schriftlich festgelegt, so dass alles klar ist. Ich bin in diesem Unternehmen schon über 17 Jahre und werde danach definitv als Teilzeitkraft wieder eingestellt (wie schon bei meinen ersten beiden Kids; war jeweils 6 Monate in Elternzeit). LG Jasy

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 09:44



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Geht bei uns halt wahrscheinlich einfach nicht, falls sich nicht was ändert. Wir sind zu dritt, ich, ne Teilzeitkraft und ein Azubi. Wenn ich jetzt auch noch Teilzeit arbeiten wollte, wär keine Ausgelernte mehr bis 17 Uhr da und das geht nicht. Und ich zusätzlich als zweite TZ-Kraft ist nicth nötig. Also stell ich mich schonmal auf nen Jobwechsel ein. Falls es dann doch irgendwie geht, umso besser.

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 09:53



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Hallo Foxi, also in meiner derzeitigen Position waren wir ursprünglich 2 Vollzeitkräfte. Ich musste vor 2 Jahren auf TZ umsteigen, wegen meiner Bandscheibengeschichte. Dann wurde meine Kollegin schwanger und bleibt/blieb 2 Jahre in Elternzeit. Also musste ich die Stunden aufstocken auf 35h/Woche. Jetzt werde ich Mitte Januar gehen und meine Kollegin kommt genau zu dieser Zeit wieder (okay... das war wirklich timing pure ;O). Sie steigt allerdings für 20h/Woche ein und wenn ich in 1,5 J wiederkomme, werde ich ebenfalls für 20h/Woche arbeiten gehen. Somit wurde eine ganze Vollzeitkraft gestrichen. Meine Kollegin und ich müssen dann allerdings wie es aussieht in Wechselschicht arbeiten, damit das Büro bis 16 Uhr besetzt ist. Bei dieser Stundenzahl ist das ja überhaupt kein Thema, denn in der Spätschicht 12-16 Uhr hat man ja dann den ganz Vormittag noch Zeit :O). Für uns eine gute Lösung! Vielleicht ist das bei euch auch möglich? Wechselschicht? LG Jasy

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 10:29



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Denke eher nicht. Bis 16 Uhr wärs ja grad so noch ok, nur ist unser Büro eben bis 17 Uhr auf und so lange muss auch einer da sein. Die Kollegin wird auch sicher nicht freiwillig nachmittags arbeiten, kennt den Chef außerdem viel länger als ich und die duzen sich auch. Ich würde ne knappe halbe Stunde heimfahren, Zwerg aus der Kita mitnehmen und der Tag wär gelaufen. Irgendwann muss man ja auch mal einkaufen, zum Arzt, was zu Essen machen. Wär mit 30 Wochenstunden zufrieden, weniger will ich gar nicht. So bis 14.30 Uhr täglich, das passt dann auch super, denn im Kita ist bis dahin Mittagsschlaf und ich würd ihn dann nach dem Vesper mitnehmen. Naja, wir werden sehen. Ich schau schon immer mal auf der AA-Seite, da wird mein Job grad wieder häufiger gesucht, auch in Teilzeit, und ich bin ja auch flexibel, kann eigentlich alle Bürojobs machen. Irgendwie wirds schon werden. Ich sag mir immer, was wäre denn die Alternative gewesen, mir kein Kind zulegen, nur aus Angst um den Arbeitsplatz? Hätt ich sicher in 10 Jahren bereut.

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 10:39



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Das ist richtig... mir sind die Kinder (bekommen) auch wesentlich wichtiger als mein Job aber ohne müssten wir unseren Lebensstandard ganz schön einschränken, daher bin ich umso zufriedener, dass mein AG bisher immer 'mitgespielt' hat LG Jasy

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 12:07



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Hallo.. versteh das grad nicht so. Wieso habt ihr denn noch 10 oder 13 Tage Urlaub im Januar?? Wie wird das denn berechnet? Als ich in der Personalabteilung nachfragte, hieß es nur 3 oder 4 Tage?

von Lilisu am 24.11.2011, 10:37



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Der Urlaubsanspruch für 2012 geht bis zum Ende der Mutterschutzfrist, also bis 8 Wochen nach der Geburt. So lange bist du angestellt, darfst halt nicht arbeiten, weils gesetzlich verboten ist.

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 10:40



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Merkwürdig, mir würde gesagt Urlaubsanspruch bis zu Beginn des Mutterschutzes. Also Fehlinfo und ich kann mit ein paar Tagen mehr rechnen?

von Lilisu am 24.11.2011, 10:45



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Ja, Fehlinfo. Hier die gesetzliche Vorschrift, § 17 MuSchG: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__17.html Die Zeit des Beschäftigungsverbotes gilt als Beschäftigungszeit, denn du dürftest ja während der Mutterschutzfrist nichtmal arbeiten, selbst wenn du wolltest. Es ist dir ja gesetzlich verboten, dadurch dürfen dir keine Nachteile entstehen. Leg das mal deiner Personalabteilung vor.

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 10:53



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Ok, mach ich! Ich hab nicht schlecht gestaunt als sie mir etwas von "3 oder 4 Tagen" erzählte, weil ich auch mit mehr gerechnet hab (eben bis z Ende d Mutterschutzes). Nur hat dann eine Kollegin, die selbst im Muschu ist, die Aussage bestätigt. War verunsichert. Vielen Dank. Mal sehen, was kommt.

von Lilisu am 24.11.2011, 11:02



Antwort auf Beitrag von Lilisu

Naja, wenn sie es nicht besser wusste und das akzeptiert hat ... Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte, mein Chef somit Anwalt, und wenns nicht stimmen würde, hätte er sich ganz sicher gemeldet

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 11:09



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Das hab ich ja noch gar nicht bedacht... Das sind dann ja 12-13 Tage Anspruch aus der Zeit plus wahrscheinlich 5-10 Tage Resturlaub, den ich eh nicht mehr aufgebraucht kriege. Wenn ich im November wieder mit arbeiten anfange, kann ich dann ja gleich bis zum Rest des Jahres freinehmen Aber Spaß beiseite. Ich werde bis zum Beginn des Mutterschutzes arbeiten und die Urlaubstage aufsparen. Kann mir vorstellen, dass ich die noch brauche, wenn es mit dem Krippenplatz nicht wie gewünscht klappt, um ein wenig zu überbrücken.

von hamnavoe am 24.11.2011, 11:10



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Ne, ich glaub dir das ja. Zuvor sagte mir nämlich jemand auch, dass es so wäre. Mann, ständig bekommt man die unterschiedlichsten Infos zu rechtlichen Fragen. Versteh das nicht.

von Lilisu am 24.11.2011, 11:17



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Weil sich viele Gerüchte hartnäckig halten. So wie z.B. dass man nen Rechtsanspruch auf ne Abfindung hat, das erste Gespräch beim Anwalt nix kostet und und und ... Gibts sogar ein Buch drüber, Lexikon der Rechtsirrtümer. Geht mir in meinem Umfeld ständig so, dass ich "anecke", wenn ich da Leute korrigiere.

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 11:22



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Ja stimmt. Hab dir ne PN geschrieben!

von Lilisu am 24.11.2011, 11:51